Nein zur Verkleinerung von Jagdgebieten

Natur & Umwelt

LAbg. Bgm. Richard Hogl

Nein zur Verkleinerung von Jagdgebieten

03. Jun. 2020 | St. Pölten

Da die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ständig abnimmt und die landwirtschaftlichen Einkommen unter Druck kommen, soll mit dem Verkleinern von Jagdgebieten den Landwirten der Zugang zur Eigenjagd erleichtert werden, wobei damit der Eigenbedarf gedeckt werden kann“, so sinngemäß die Begründung der Freiheitlichen Partei Niederösterreichs im diesbezüglichen Antrag an den Niederösterreichischen Landtag.

Landtagsabgeordneter Bgm. Richard HOGL konnte in seiner Rede zu diesem Tagesordnungspunkt dem Ansinnen der Freiheitlichen nichts abgewinnen. Der Mandatar betonte, dass bereits seit 1849 die Jagd mit Grund- und Boden verbunden ist, bzw. die derzeit geltende Mindestfläche eines Jagdgebietes 115 ha aufweisen muss. Dieses Ausmaß ist keine willkürliche Untergrenze sondern stammt aus der Umrechnung von den seinerzeitigen 200 Joch. Die meisten österreichischen Bundesländer erkennen ebenfalls eine derartige Mindestfläche an; das Burgenland verlangt 300 ha oder Tirol 200 Hektar.

Richard Hogl bei seiner Landtagsrede

Zudem können sich die Landwirte im Rahmen der Jagdgenossenschaften in ihren Katastralgemeinden ins Jagdgeschehen miteinbringen, bzw. muss auch ein wildbiologisch ausreichender Lebensraum für das Wild gegeben sein, um einen sinnvollen Jagdbetrieb zu ermöglichen. Im Antrag der Freiheitlichen fehlte außerdem ein Vorschlag für eine neue Mindestfläche – Hogl betonte aber, dass man einer kleinstrukturierten Landwirtschaft auch mit kleineren Jagdgebieten nicht entgegenkommen kann, da die bewirtschafteten Feldstücke oft nur wenige Hektar groß sind.

Die zusätzlich geforderte Bindung an den Eigenbedarf würde Jagdgebiete außerdem abwerten und diese dadurch nicht mehr sinnvoll zu verpachten sein.

Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Foto: LAbg. Bgm. Richard Hogl

Text: LAbg. Bgm. Richard Hogl, 03. Jun. 2020

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