Gesellschaft & Kommunales
Wahlwiederholungen am 7. Juni
Gemeinderatswahlen in Alland, Ebreichsdorf, Perchtoldsdorf und Schrattenberg müssen wiederholt werden
LR Schleritzko: „Experten des Landes erarbeiteten Vorgaben, um Risiko für Wähler sowie Wahlkommissionen zu minimieren.“
Am 7. Juni 2020 müssen die Gemeinderatswahlen in Alland, Ebreichsdorf, Perchtoldsdorf und Schrattenberg wiederholt werden. „Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich natürlich die Frage, wie man derartige Wahlen möglichst sicher durchführen kann. Experten der Abteilung Gesundheitswesen im Amt der NÖ Landesregierung haben deshalb auf Grundlage der geltenden Verordnungen Vorgaben erarbeitet, um das Risiko für Wählerinnen und Wähler, aber auch für die Mitglieder der Wahlkommissionen so weit es geht zu minimieren“, informiert der für die Gemeindeaufsicht zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko. Eine Anfrage an das Gesundheitsministerium blieb indes unbeantwortet.
„Das Wahlrecht ist unser höchstes demokratisches Gut und es gilt dafür zu sorgen, dass dieses mit möglichst wenig Risiko ausgeübt werden kann. Die Durchführung der Wahl soll auch dafür sorgen, dass in den betroffenen Gemeinden für Stabilität und Handlungsfähigkeit für die Zukunft gesorgt wird“, hält Schleritzko fest.
Vorgaben für Wahllokale, Wählerinnen und Wähler sowie Wahlkommissionen
Aufgrund der Vorgaben ist davon auszugehen, dass es zu Veränderungen bei den Wahllokalen kommen wird. Diese sind nämlich so zu wählen, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen zwei Mitgliedern der Wahlkommission von mindestens einem Meter gewahrt werden kann. Die Unterhaltungen im Wahllokal sind auf das Notwendigste einzuschränken. Das Aufstellen von Plexiglaswänden wird nicht als notwendig angesehen.
Die Empfehlungen der Gesundheitsexperten sehen vor, dass Wählerinnen und Wähler mit Schutzmaske zur Wahl zu erscheinen haben. Es wird empfohlen, dass man den Ausweis nicht aus der Hand gibt, sondern nur vorzeigt. Während der Namens-Dokumentation sollen sich die Wählerinnen und Wähler die Hände desinfizieren, danach die Wahl durchführen und nach einwerfen der Stimme in die Wahlurne und einer abermaligen Desinfektion das Wahllokal ohne Wortspende verlassen.
Auch für die Wahlbehörden werden Empfehlungen getroffen. So soll die Personenzahl in den Wahlbehörden auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden und auch diese sollen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Stimmenauswertung muss unter Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands vorgenommen werden. Auch die Prüfung von strittigen Stimmzetteln soll unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen – also am besten nacheinander anstatt gleichzeitig miteinander. Die Mitglieder der Wahlkommissionen sollen darüber hinaus während und nach der Manipulation mit den Wahlkuverts immer ihre Hände desinfizieren.
Foto: Pressestelle LR Schleritzko
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