Bezirkshauptmannschaften ab Montag wieder "persönlich“ für Bürger da

Gesellschaft & Kommunales

Parteienverkehr wieder möglich

Bezirkshauptmannschaften ab Montag wieder "persönlich“ für Bürger da

17. Mai. 2020 | St. Pölten

Parteienverkehr unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und terminlicher Voranmeldung wieder möglich

Seit Mitte März hat die NÖ Landesverwaltung im Landhaus in St. Pölten und an den 20 Bezirkshauptmannschaften ihren Dienstbetrieb umgestellt. An den Bezirkshauptmannschaften wurden die Bürgerservicestellen geschlossen, wobei die Wünsche und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger telefonisch und per E-Mail uneingeschränkt weiterbearbeitet wurden. In Summe haben sich bis zu 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung im Home Office befunden.

Mit 18. Mai ist es möglich, den unbedingt notwendigen Parteienverkehr an den Bezirkshauptmannschaften wiederaufzunehmen. Im Einklang mit der Bundesverwaltung und unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sollen die Bürgerkontakte in Zukunft ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – sei es telefonisch und mit E-Mail der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder via Internet unter www.noe.gv.at/terminbuchung – erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, ihre Anliegen und Anträge elektronisch, schriftlich oder telefonisch an die Bezirkshauptmannschaft heranzutragen. Für den Parteienverkehr selbst gelten die allgemeinen Hygiene- und Distanz-Maßnahmen.

„Die Corona-Pandemie hat erfordert, dass wir den Betrieb an den Dienststellen auf das notwendige Minimum reduzieren, um Mitarbeiter und Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Diesen Grundsatz werden wir weiterhin verfolgen und dort, wo es möglich ist, auf mobiles Arbeiten von Zuhause aus setzen. Die erfreulichen Daten der Pandemie-Entwicklung erlauben aber gleichzeitig, den Parteienverkehr im Einklang mit der Bundesverwaltung und unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, ab dem 18. Mai wieder anzubieten“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Zum Schutz der Bediensteten wie auch der Bürgerinnen und Bürger wurden in den vergangenen Wochen Paletten an Schutzausrüstung angeschafft. Schutzmasken und Gesichtsvisiere, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bis hin zu Schutzwänden aus Glas und Kunststoff – wurden an die Bezirkshauptmannschaften ausgeliefert und eingerichtet. In Kombination der Hygiene- und Distanzregeln mit der Weiterführung des Home-Office-Betriebes und der Ausstattung der Mitarbeiter mit Schutzausrüstung sind die Bezirkshauptmannschaften für die kommenden Wochen jedenfalls gut gerüstet.

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch entsprechende Hinweise vor dem Eintreten in die Bezirkshauptmannschaft auf das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie auf die Händedesinfektion hingewiesen. Automaten zur Hände-Desinfektion werden im Eingangsbereich ebenfalls bereitgestellt. Beim Parteienkontakt selbst ist von den Bediensteten ebenfalls Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es sei denn, sie sind durch andere technische Schutzmaßnahmen wie etwa Plexiglastrennwände entsprechend geschützt.

Photo by Tim Gouw on Unsplash

Text: (APA-OTS) /NÖ Landesregierung, 17. Mai. 2020

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