Weitere Lockerungen für Besuche in den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren

Gesellschaft & Kommunales

Schritt für Schritt vorgehen

Weitere Lockerungen für Besuche in den NÖ Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren

22. Mai. 2020 | St. Pölten

Ab sofort treten weitere Lockerungen für Besuche in den NÖ Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) und den Pflegeförderzentren (PFZ) in Niederösterreich in Kraft. „Wir haben in den letzten Wochen viele Rückmeldungen von Angehörigen und dem Pflege- und Betreuungspersonal direkt aus unseren Einrichtungen zum Besuchsangebot in unseren Häusern erhalten. Diese Erfahrungen haben wir in einem Gespräch mit der Bewohnervertretung NÖ und mit Expertinnen und Experten aus dem Pflege- und Betreuungsbereich diskutiert und aufbauend darauf weitere Lockerungen entwickelt. Einerseits wissen wir alle, dass ältere Menschen zur Hoch-Risikogruppe gehören und daher in dieser Zeit besonders geschützt werden müssen. Andererseits ist aber auch klar, dass es für diese Menschen enorm wichtig ist, den Kontakt zu ihren Angehörigen aufrecht zu halten und sie regelmäßig zu sehen. Das Feedback und die Anliegen nehmen wir daher sehr ernst und bemühen uns, gemeinsam schrittweise Lockerungen möglich zu machen“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

So sehen die weiteren Lockerungen vor, dass berufstätigen Angehörigen nun auch am späten Nachmittag Besuchszeiten gewährt werden können. Besuche im Freien können je nach Ressourcen des Hauses zeitlich individuell vergeben werden und auch die Möglichkeit Besuche von mehreren Personen gleichzeitig dort zu empfangen wird damit geschaffen. Besuche im Pflege- und Betreuungszentrum können außerdem bei ausreichender Raumgröße bis zu maximal 30 Minuten stattfinden. Das Besuchsangebot von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird unter bestimmten Rahmenbedingungen ebenfalls wieder ermöglicht. „Damit wir das Infektionsrisiko in den Einrichtungen weiterhin niedrig halten können, wurden seitens des Landes Niederösterreich in Zusammenarbeit mit der NÖ Landesgesundheitsagentur notwendige Richtlinien bezüglich Aufenthaltsdauer, Verhalten und Hygiene festgelegt. Natürlich ist auch das kontaktlose Fiebermessen, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, das Abstandhalten und das Desinfizieren der Hände weiterhin Pflicht“, erklärt Teschl-Hofmeister abschließend.

Foto: Imre Antal

Text: (APA-OTS) /NÖ Landesregierung, 22. Mai. 2020

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