Gesundheit & Familie
BAG fordert Klarheit zur geplanten bundesweiten Impfpflicht
Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe: Oberstes Ziel ist Stabilität und Versorgungssicherheit im Sozialbereich
Angesichts der angekündigten bundesweiten Impfpflicht ab Februar 2022 für alle fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) heute von der Bundesregierung Klarheit über den Gesetzwerdungsprozess und die spezifisch geplanten Anforderungen an Gesundheits- und Betreuungspersonal.
„Bei der Impfung geht es um den Gesundheitsschutz von uns allen. Angesichts der anhaltenden Infektionslage und der noch nicht ausreichenden Immunisierung ist eine klug eingeführte Impfpflicht zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Sozialbereich eine jetzt richtige und wichtige Maßnahme. Durch die bisher fehlende Einbindung der BAG Organisationen im Gesetzwerdungsprozess herrscht derzeit große Verunsicherung im Sozialbereich, die wir uns bei der angespannten Personalsituation nicht leisten können. Daher ist die Bundesregierung gefordert, hier möglichst rasch und transparent über die Schritte und Anforderungen zur bundesweiten Impfpflicht zu informieren“, sagt Michael Opriesnig, Generalsekretär des Roten Kreuzes, derzeit Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG), einem Zusammenschluss von Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotem Kreuz und Volkshilfe.
Bis in Österreich ein ausreichender Schutz vor dem Virus besteht, brauche es dringend weitere Begleitmaßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft und die Zugänglichkeit zu Impfangeboten müsse bundesweit zeitnah sichergestellt werden. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sei es auch notwendig, dass nun sehr zeitnah bundesweit die Verfügbarkeit eines PCR-Testangebotes sichergestellt ist – in Stadt und Land. Der BAG-Vorsitzende warnt, dass es derzeit aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit und zeitverzögerten Ergebnissen bei den PCR-Testungen teilweise zu zusätzlichen Personalengpässen kommt.
Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas weist auf die Verantwortung hin, die es gegenüber vulnerabler Gruppen jetzt zu übernehmen gilt: “Wir sind als Hilfsorganisationen und Zivilgesellschaft gemeinsam enorm gefordert, für Menschen, die sich uns anvertrauen, Hilfe zu leisten. Corona hat in Österreich viele neue Nöte geschaffen, deshalb braucht es jetzt auch die gemeinsame Anstrengung, Stabilität und Versorgunsgsicherheit zu gewährleisten und keine neuen Nöte mehr entstehen zu lassen – das gilt für den Pflegebereich, aber auch für alle anderen Bereiche, in denen wir helfen.“
Grundsätzlich befürworten die BAG Organisationen, dass die Impfpflicht nun nicht – wie ursprünglich geplant – nur das Gesundheits- und Betreuungspersonal betrifft. „Das ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung von Pflegekräften, die seit 20 Monaten mit hohem Einsatz und unter erschwerten Bedingungen für pflege- und betreuungsbedürftige Personen im Einsatz sind. Gleichzeitig wissen wir, dass wir diese Pandemie nur alle gemeinsam bekämpfen können“, sagt Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich.
„Als Pflegeorganisationen stehen wir im Spannungsfeld zwischen der Sicherung der Gesundheitsversorgung auf der einen und der Infektionsabwehr auf der anderen Seite. Bei Letzterer ist die Impfung ein entscheidendes Instrument. Eine Impfpflicht bringt indessen zahlreiche Fragen u.a. arbeitsrechtlicher Art mit sich, die sorgfältig geklärt werden müssen. Dasselbe gilt für die Gestaltung des Regelwerks für die Übergangsphase“, so Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich.
Für den Direktor der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger ist besonders wichtig, „dass es klare Richtlinien und sinnvolle arbeitsrechtliche Regelungen gibt. Bisher wurden wir sehr oft alleine gelassen, das darf nicht mehr passieren. Sonst können wir unseren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen. Die Versorgungssicherheit ist durch die fehlende Pflegereform und der daraus resultierenden Personalknappheit ohnehin gefährdet.“
Foto: ÖRK/Thomas Holly Kellner
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