Bildung & Recht
Antikorruptionsbegehren
Schallenberg und Politik an Taten messen
Anlässlich der jüngsten Enthüllungen und Ereignisse widmete sich das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren heute im Rahmen einer Pressekonferenz der Frage, welche Schritte nun notwendig sind, um das beschädigte Vertrauen in die Politik und das internationale Ansehen der Republik wiederherzustellen.
Drei Punkte wurden dabei von Martin Kreutner, Michael Ikrath und Heide Schmidt, drei der Proponentinnen und Proponenten des Volksbegehrens, besonders hervorgehoben:
- Noch heuer dringend zu erledigende Regierungsvorhaben
- Bekämpfung der Inseratenkorruption sowie ein Antikorruptions-Schwerpunkt 2022
- Zügige und ungestörte Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe
„Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Wären die Forderungen des Rechtstaat & Anti-Korruptionsbegehrens bereits umgesetzt worden, wäre unserem Land das aktuelle politische Schlamassel erspart geblieben. Angesichts der jüngsten Ereignisse müssen Transparenz und Korruptionsbekämpfung zur politischen Priorität Nummer Eins werden. Man kann jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es braucht einen Neustart – sonst ist die nächste schwere Krise nur eine Frage der Zeit“, so Martin Kreutner, Dean Emeritus der Internationalen Antikorruptions-Akademie.
Regierung sogar bei eigenen Vorhaben säumig
Der ehemalige ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath wies darauf hin, dass die Bundesregierung selbst bei ihren eigenen Vorhaben in Sachen Transparenz und Korruptionsbekämpfung säumig sei: „Die im türkis-grünen Regierungsprogramm vereinbarten Reformen lassen nach wie vor auf sich warten, obwohl sie zum Teil seit mehr als einem Jahr ,für die nächsten Wochen‘ angekündigt werden“, so Ikrath.
Insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz (das u. a. das Ende des Amtsgeheimnisses bringen und für mehr Transparenz sorgen soll) sowie ein modernes Parteienfinanzierungsgesetz (das u. a. mehr Kontroll- und Einschaurechte des Rechnungshofs sowie klare Offenlegungspflichten für Spenden bringen soll) würden seit vielen Monaten hinausgeschoben. Der Vorschlag für das Parteienfinanzierungsgesetz lasse inzwischen so lange auf sich warten, dass Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker inzwischen einigermaßen entnervt einen eigenen Rechnungshof-Vorschlag dazu angekündigt habe.
Säumig sei die Bundesregierung auch bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die eigentlich in den nächsten Wochen beschlossen werden müsse sowie bei der Verlängerung bzw. Neuregelung der sonst heuer auslaufenden Kronzeugenregelung.
„Das sind alles unerledigte Hausaufgaben, die dringend noch heuer umgesetzt werden müssen. Andernfalls muss man sich wohl fragen, ob diese Instrumente nicht bewusst torpediert werden. Bundeskanzler Schallenberg wird hier jedenfalls an seinen Taten zu messen sein“, so Ikrath.
Inseratenkorruption endlich beseitigen
Nach einhelliger Ansicht des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens ist das bisherige Regierungsprogramm allerdings bei weitem nicht ausreichend, um internationalen Standards gerecht zu werden. Ein nunmehr zentrales Thema dabei sei die Beseitigung der Inseratenkorruption.
„Die jüngsten Enthüllungen zeigen deutlich, dass es endlich klare und transparente Kriterien sowie mehrstufige Vergabeprozesse für staatliche Werbung geben muss. Dieses Thema kann nicht länger warten – es muss jetzt endlich angegangen werden“, so die ehemalige Dritte Nationalratspräsidentin Heide Schmidt, die darauf verwies, dass das Ende der Inseratenkorruption schon von Anbeginn eines der fünf zentralen Anliegen des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens sei.
Schmidt fordert in diesem Zusammenhang u. a. eine Verschiebung der unverhältnismäßig großen Inseratenbudgets in Richtung einer qualitätsorientierten Journalismusförderung, ein „Mehr-Augen-Prinzip“ bei Vergaben sowie eine transparente Schaltplanung mit entsprechenden Veröffentlichungs- und Berichtspflichten an das Parlament. Aber auch innerhalb der einzelnen Medienhäuser und Verlage vermisse man eine kritische Selbstreflexion zu diesem Thema, so Schmidt.
Darüber hinaus gebe es eine Reihe von weiteren dringlichen Reformen, wie z. B. eine Novelle des Staatsarchivgesetzes – „Wir sollten eigentlich nie wieder diskutieren müssen, ob das klandestine Schreddern von Festplatten der öffentlichen Hand unter falschem Namen illegal ist“, so Schmidt – oder entsprechende Nachschärfungen im Strafrecht, wie z. B. die Verankerung der Kandidatenbestechung/-bestechlichkeit („Prospektivtäter“) und des „Mandatskaufs“ im Korruptionsstrafrecht sowie die Ausweitung der Strafbarkeit nach § 295 StGB (Beweismittelunterdrückung) auf Beweismittel für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
„Alles in allem erwarten wir uns, dass es einen politischen Antikorruptions-Schwerpunkt 2022 gibt und die Bundesregierung dafür noch heuer einen entsprechenden Fahrplan vorlegt. Die Forderungen des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens liefern mehr als genug Anregung und konkrete Vorschläge dafür“, so Schmidt.
Lückenlose und ungestörte Aufklärung
Kreutner verwies darauf, dass parallel dazu jetzt eine zügige, lückenlöse und störungsfreie Aufklärung der aktuellen Vorwürfe und Verdachtsmomente zu gewährleisten sei, denn „wir haben noch gar keinen vollständigen Überblick über das, was sich hier zunehmend als ,Korruptions-Cluster‘ entpuppt“, so Kreutner.
Der Antikorruptionsexperte forderte in diesem Zusammenhang, dass
- der Rechnungshof und nicht nur die Innenrevision des Finanzministeriums die Umfragen und Studien des „Beinschab-Österreich-Tools“ prüfen solle,
- Vertreter der politischen Parteien und der Regierung ihre Angriffe auf die Justiz und die unabhängigen Ermittlungsbehörden ab sofort einstellen und
- der neue parlamentarische Untersuchungsausschuss zur ÖVP-Korruption rasch seine Arbeit aufnehmen kann und alle Versuche, die Arbeit dieses Ausschusses zu verzögern, zu blockieren oder zu diskreditieren – wie dies beim Ibiza-Untersuchungsausschuss mehrfach der Fall war – unterlassen werden.
Abschließend lieferte Kreutner noch einen kurzen Ausblick auf den weiteren Fahrplan des Volksbegehrens, das aktuell bereits von rund 64.000 Österreicherinnen und Österreichern unterstützt wird. Angesichts der aktuellen Entwicklungen habe man sich entschieden, das derzeitige Sammeln von Unterstützungserklärungen bis zum „in Österreich noch viel zu wenig bekannten“ Welt-Anti-Korruptions-Tag am 9. Dezember 2021 fortzusetzen. „Damit wird gegen Ende dieses Jahres feststehen, wann im kommenden Jahr die Eintragungswoche sein wird. Vom Fristenlauf müsste das frühestens im Februar und spätestens im Juni der Fall sein“, so Kreutner abschließend. (Schluss)
Quelle: Copyright APA-OTS Originaltext-Service und Antikorruptionsbegehren
Alle Rechte vorbehalten
Fotocredit: Antikorruptionsbegehren/APA-Fotoservice/Hörmandinger
weitere Artikel zum Thema Rechtliches:
Bildung & Recht Rechtstexte können auch verständlich formuliert werden
Peter Resetarits präsentierte am 13.9. in der Wiener Urania das neue Buch von Martin Dunkl „Recht verständlich formuliert. Klartext statt Amtsdeutsch."
Bauen & Wohnen Ein Ordner voll mit Informationen für die Häuslbauer
Bauordner bringt Ordnung auf Wilfersdorfer Baustellen.
Bildung & Recht Erste Unterstützungserklärungen für Antikorruptionsbegehren
Seit heute können auf Gemeindeämtern Unterstützungserklärungen für das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ abgegeben werden. Auch online ist dies möglich.