Bildung & Recht
8.401 Unterstützungserklärungen erforderlich
Erste Unterstützungserklärungen für Antikorruptionsbegehren
Eine Reihe bekannter Persönlichkeiten machte heute von Ihrer Möglichkeit Gebrauch, die ersten Unterstützungserklärung für das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ abzugeben. Unter den Erstunterzeichner/innen, die sich dazu im Amthaus Margareten einfanden, waren u. a. die ehemalige Justizministerin Maria BERGER, die Kulturwissenschaftlerin Judith KOHLENBERGER, Maria MAYRHOFER von der zivilgesellschaftlichen Plattform #aufstehn, Menschenrechtsexperte Manfred NOWAK, Schriftstellerin Julya RABINOWICH, Unternehmerin Gexi TOSTMANN und die ehemalige Skirennläuferin Nicola WERDENIGG.
Mit Othmar KARAS, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und dem ehemaligen EU-Kommissar Franz FISCHLER gaben heute überdies zwei bekannte Vertreter der ÖVP ihre Unterstützung für das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ bekannt.
8.401 Unterstützungserklärungen erforderlich
Damit geht das Antikorruptionsbegehren rund zwei Wochen nach seiner öffentlichen Präsentation in die nächste Phase. Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt werden, aktuell sind daher mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen notwendig, damit das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ stattfinden wird. Die Proponentinnen und Proponenten sind sehr zuversichtlich, dieses Ziel innerhalb der nächsten Tage zu erreichen – und wollen deutlich mehr als die rechtlich erforderlichen Unterstützungserklärungen sammeln.
„Die starke Resonanz zeigt uns, dass die Österreicherinnen und Österreicher nicht länger bereit sind, Korruption und Angriffe auf unseren Rechtsstaat hinzunehmen. Nur weil manches angeblich ,immer schon so war‘, muss es nicht so bleiben. Es darf auch nicht so bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger haben es nun in der Hand, für Veränderung zu sorgen“, so die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss, im Namen der Proponentinnen und Proponenten des Volksbegehrens.
Abgabe auch online möglich
Unterstützungserklärungen können mit einer persönlichen Unterschrift – unabhängig vom Hauptwohnsitz – vor einer beliebigen Gemeinde (in Statutarstädten beim Magistrat, in Wien auf den Magistratischen Bezirksämtern) während der jeweiligen Amtsstunden abgegeben werden. Die Unterlagen liegen vor Ort auf, das Mitbringen eines Unterstützungserklärung-Formulars ist daher nicht mehr erforderlich.
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) ist die Abgabe von Unterstützungserklärungen auch online möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https:www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung_direkte_demokratie/2/Seite.320472.html
Unterstützungswillige müssen am Tag der Unterstützung das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen, d. h. am letzten Tag des Eintragungszeitraums (der aus heutiger Sicht nicht vor Ende September liegen wird) das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sein.
Unterstützungserklärungen werden übrigens bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften für das Volksbegehren miteingerechnet – wer jetzt eine abgibt, muss daher im Eintragungszeitraum nicht nochmals aufs Gemeindeamt.
Erstes Crowdfunding-Ziel wurde erreicht
Schon am Montag erreichte das Antikorruptionsbegehren einen wichtigen Meilenstein: Der in der Vorwoche auf der zivilgesellschaftlichen Crowdfunding-Plattform Respekt.net gestartete Spendenaufruf konnte das gesetzte Ziel innerhalb weniger Tage erreichen. Dank der Unterstützung von über 1.400 Kleinspender/innen kamen bereits über 85.000 Euro zusammen.
Aufgrund dieser erfreulichen Resonanz wurde das Spendenziel nun auf 100.000 Euro erhöht. Damit besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Volksbegehren unter https:respekt.net/antikorruption mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen.
Quelle: Copyright APA-OTS Originaltext-Service und Antikorruptionsbegehren
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Fotocredit: Antikorruptionsbegehren/APA-Fotoservice/Tanzer
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