Gesundheit & Familie
Kostenersatzes von 18 Euro
Private Testdienstleister fordern österreichweit einheitlichen Tarif für Antigen-Schnelltests
Vier Wochen nach Einführung der Gratis-Testungen in Apotheken sowie der Förderung von betrieblichen Testungen ziehen die privaten Dienstleister Bilanz und fordern ein einheitliches Finanzierungs-Modell.
Seit rund einem Monat besteht neben den öffentlichen Teststraßen auch ein Gratis-Angebot in Apotheken. Ergänzend wurden auch Unternehmen aufgefordert, Gratistests für Mitarbeiter und Kunden anzubieten, was aktuell aber nur schleppend angenommen wird. Denn während Apotheken einen professionell durchgeführten Schnelltest mit 25 Euro abrechnen können, erhalten Unternehmen für die idente Leistung lediglich einen Zuschuss von 10 Euro pro Test.
Die privaten Dienstleister, die zusammen mit der Initiative “Testplattform Österreich” österreichweit bis zu 250.000 Tests pro Woche durchführen könnten, wollen die Strategie vereinheitlichen und schlagen nun einen einheitlichen Kostenersatz von 18 Euro für alle professionell durchgeführten Schnelltests vor, auch für die privaten Testanbieter.
„Einheitlichkeit ist in diesem Fall der Schlüssel zum Erfolg. Es herrscht schon genug Verwirrung, wir müssen gemeinsam für Sicherheit sorgen! Mit einer Bündelung der Ressourcen können wir auch deutlich kosteneffizienter arbeiten und schlagen daher einen einheitlichen Kostenersatz von 18 Euro für betriebliche und private Tests vor“ so Dr. med. univ. Manuel Chytilek, Geschäftsführer von FasTest als ein Vertreter der Testplattform Österreich.
Die Dienstleister der „Testplattform Österreich“ fordern schon seit einigen Wochen, in den Ausbau der Testkapazitäten integriert zu werden, um damit auch betriebliche Testungen kostenfrei zu ermöglichen. „Wir können die limitierten Kapazitäten bei Apotheken deutlich entlasten, wenn wir auch die Tests vor Ort bei Betrieben kostenfrei anbieten können“, erklärt Nisa Maier-Grundböck, Geschäftsleiterin des “Mobilen COVID Test Service“ und Vertreterin der Plattform.
„Es darf kein finanzieller Nachteil entstehen, wenn verantwortliche Unternehmen in ihren Betrieben testen lassen. Dass wir nicht zu den gleichen Tarifen abrechnen können, ist daher völlig unverständlich“, so die Plattform-Vertreter unisono. Die privaten Testanbieter wollen mit ihrer Forderung der allgemeinen und einheitlichen Tarifgestaltung auch eine Zwei-Klassen-Testung vermeiden. Keiner soll unnötig lange auf einen Testtermin warten müssen oder Vorteile aus finanziellen Möglichkeiten haben.
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