Bildung & Recht
„Lernsieg“ siegt vor Gericht
Klage gegen App zur Lehrerbewertung abgewiesen
Klipp und klar abgewiesen hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine gegen die erfolgreiche Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ eingebrachte Klage seitens des niederösterreichischen HTL-Lehrers und Lehrergewerkschafters Franz H. Es gäbe ein „berechtigtes Interesse von Schülern, Eltern und Öffentlichkeit“ an der durch die App ermöglichten Bewertung von Lehrern und Schulen, argumentiert Richterin Mag. Claudia Krumholz in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung. Die „Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App“ stelle ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO dar. Allfälligem Missbrauch bei der Bewertung werde durch zahlreiche Schutzmaßnahmen in der App – wie zum Beispiel: Registrierung, Verifikation, Schutz vor „Fake-Accounts“ – wirkungsvoll vorgebeugt. Schülern sollte nicht – wie vom Kläger Franz H. vorgebracht – pauschal missbräuchliche Bewertung unterstellt werden: Es sei „davon auszugehen, dass diese mit der ihnen gegebenen Bewertungsmöglichkeit überwiegend verantwortungsvoll umgehen“ und eine entsprechende „geistige Reife der Nutzer sichergestellt“ sei. Die Klage wurde abgewiesen; alle Gerichtskosten sind vom Kläger zu begleichen.
„Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten ist damit kolossal gefloppt“ erklärte Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan als Reaktion auf das Urteil, dem eine enorme Signalwirkung zukomme: „Die Lehrergewerkschaft hat mit ‚Musterklagen‘ zielgerichtet Lehrer zu Klagen gegen ‚Lernsieg‘ mobilisiert: Es sind noch drei andere Zivilklagen aktuell gegen uns anhängig; weitere wurden in den letzten Monaten systematisch vorbereitet. Dieser Spuk wird jetzt wohl ein Ende haben.“ Das Urteil spreche eine klare Sprache – die Lehrerbewertung sei eindeutig im öffentlichen Interesse, das Entwickler-Team habe die App durch zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen sicher und zuverlässig aufgesetzt, die App würde keinerlei Persönlichkeitsrechte beinträchtigen. Darüber hinaus gäbe es bereits 17 (!) Datenschutzverfahren, die samt und sonders die Sicherheit und Datenschutzkonformität der Lernsieg-App bestätigen.
Vom Start der App im November 2019 weg habe die Lehrergewerkschaft angekündigt, mit Klagen gegen ‚Lernsieg‘ vorgehen zu wollen. „Wir wollen keinen Konflikt – ganz im Gegenteil: Wir wollen mit unserer App mehr Transparenz in der schulischen Ausbildung ermöglichen und die Qualität des Schulunterrichts einer nachvollziehbaren Kontrolle unterziehen. Über 400.000 Downloads unserer App dokumentieren das enorme Interesse der Schülerinnen und Schüler“, erklärte Hadrigan. Die Lehrergewerkschaft GÖD habe die zahlreichen Gesprächsangebote seitens des ‚Lernsieg‘-Teams schlichtweg ignoriert: „GÖD-Chef Paul Kimberger und sein Team haben auf keinen einzigen Anruf und kein einziges Email reagiert. Wir sind aber klarerweise trotz dieser Pleite der GÖD vor Gericht weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“, so Hadrigan. „Klar ist aber auch: Die gezielte Strategie der Lehrergewerkschaft, die ‚Lernsieg‘-App mit ihrer Klagewelle ins finanzielle Aus zu treiben, wurde jetzt mit einer eindeutigen ‚Fünf‘ abgeurteilt“.
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