Gesellschaft & Kommunales
10 Quadratmeter pro Person
Ab 1. Mai Betreten von Kirchen nur mit Mund-Nasen-Schutz
Beim Betreten von "Einrichtungen zur Religionsausübung" gilt laut aktueller Verordnung des Gesundheitsministeriums zusätzlich ein Mindestabstand von einem Meter und das Vorhandensein von 10 Quadratmetern pro Person - Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai mit Auflagen wieder möglich
Die ab 1. Mai erfolgten Lockerungen der gesetzlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bringen auch Präzisierungen für das Betreten von Kirchen und "Einrichtungen zur Religionsausübung". Demnach muss jede Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten; weiters müssen mindestens 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.
Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde. Gegenüber Kathpress bestätigte am Freitag das staatliche Kultusamt, dass die Verordnung lediglich das Betreten von Kirchen zum persönlichen Gebet berührt und regelt, was bis jetzt auch zulässig war. Davon unberührt ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, die ab 15. Mai unter Auflagen wieder möglich ist und zwischen Staat, Kirchen und Religionen vereinbart wurden.
Mehr: https:www.kathpress.at/goto/meldung/1885560
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Foto: Imre Antal
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