Zum Jahreswechsel aufs Silvester-Feuerwerk verzichten

Lifestyle

Gesundheit und Sicherheit

Zum Jahreswechsel aufs Silvester-Feuerwerk verzichten

31. Dez. 2020 | Mistelbach

Im Sinne der eigenen Gesundheit und Sicherheit, vor allem aber auch aus Rücksichtnahme anderen Mitmenschen sowie den Tieren gegenüber wie auch der eigenen Umwelt zuliebe, ersucht die StadtGemeinde Mistelbach, an diesem Jahreswechsel auf jegliche Art von Feuerwerk zu verzichten.

Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz:

Gemäß § 38 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes gilt, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (dies sind herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten ist. Aufgrund dieser Verordnung folgt, dass Feuerwerke im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sind!

Außerhalb des Ortsgebietes (Ortsbeginn bis Ortsende mittels gekennzeichneter Ortstafel; Anm.d.Red.) sind zwar Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erlaubt, allerdings nicht in der Nähe von Tankstellen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen. „Im Namen vieler Menschen und Tiere, deren Lebensqualität unter der Lärmbelästigung leidet, appelliere ich an alle, auf den Abschuss von Feuerwerkskörper zu verzichten“, so Bürgermeister Erich Stubenvoll.

Feuerwerkskörper – Kategorien:

Kategorie F1 (erlaubt):

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind z.B. Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Hierfür gilt eine Altersbeschränkung ab 12 Jahren.

Kategorie F2 (im Ortsgebiet nicht erlaubt):

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind z.B. Batteriefeuerwerke, Knallfrösche, „Ladycracker“ oder Schweizer Kracher (Piraten). Hierfür gilt eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren.

Kategorie F3 (nicht erlaubt):

Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sind z.B. Feuerräder oder Knallkörper. Hierfür gilt eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren.

Kategorie F4 (nicht erlaubt):

Feuerwerkskörper der Kategorie F4 sind z.B. Fächersonnen, Feuertöpfe, Feuerwerksbomben oder Fontänen. Hierfür gilt ebenfalls eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren.

Bürgermeister Erich Stubenvoll und die Gemeindevertreterinnen und -vertreter der StadtGemeinde Mistelbach wünschen allen Mistelbacherinnen und Mistelbachern, allen Abonnentinnen und Abonnenten des Mistelbach-Newsletters sowie den Nutzerinnen und Nutzern der Facebook-Seite der StadtGemeinde Mistelbach einen geruhsamen Jahreswechsel, einen erfolgreichen Start für 2021 und vor allem ein gesundes neues Jahr! Passen Sie auf sich auf und halten Sie auch weiterhin ausreichenden Abstand sowie die geltenden COVID-19-Sicherheitsbestimmungen ein! Vielen Dank!

Foto: Mag. Mark Schönmann

Text: StadtGemeinde Mistelbach, 31. Dez. 2020

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