Gesundheit & Familie
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Verlängerung der Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen
Die Coronavirus-Pandemie stellt uns immer noch vor große Herausforderungen. Im Zuge der heutigen Sitzung des Sozialausschusses konnte eine weitere Hilfsmaßnahme auf den Weg gebracht werden. Um Familien in dieser schwierigen Zeit noch besser unterstützen zu können, wird die Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen bis Ende des Schuljahres 2020/21 verlängert und verbessert, erklärte heute, Mittwoch, die ÖVP-Abg. Bettina Zopf, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Sitzung des Sozialausschusses.
Die Sonderbetreuungszeit ist jene Zeit, die für die Betreuung von Kindern erforderlich ist, falls Schulen oder Kindergärten aufgrund der Infektionszahlen geschlossen werden müssen und ein alternatives Betreuungsangebot nicht möglich ist. Eine allfällige alternative Betreuung der Kinder sollte allerdings so wie im Frühjahr möglichst flächendeckend angeboten werden, "weil es wichtig ist, dass die Mitarbeiter/innen z.B. im Gesundheitswesen oder im Lebensmittelhandel ihre gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtigen Aufgaben weiter erfüllen können", unterstreicht die Abgeordnete.
"Für Sonderbetreuung wird erstmalig ein Rechtsanspruch, also ein Freistellungsanspruch für Arbeitnehmer/innen, rückwirkend ab 1. November geschaffen. Dieser kann vom betreuenden Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht nur bis März, sondern bis zum Ende des Schuljahrs in Anspruch genommen werden", zeigt sich Zopf erfreut. Die Sonderbetreuungszeit gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Arbeitgeber erhält die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent ersetzt.
"Die Verlängerung ist gerade für Eltern von großer Bedeutung, die nun die Betreuung gesichert haben."
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