Politik & Wirtschaft
Bundesverwaltungsgericht
Verfahren zu S8 wird wieder aufgenommen
LR Schleritzko: „Umsetzung des Projekts wichtig für Bewohner und Wirtschaft des Marchfelds.“
Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren zur Genehmigung der S8 Marchfeldschnellstraße fort, welches nach der letzten Verhandlung am 20. Februar im betroffenen Teilbereich Naturschutz für geschlossen erklärt wurde. Dieser Beschluss wurde der ASFINAG und dem Land Niederösterreich gestern schriftlich mitgeteilt. Ausschlaggebend dafür ist die geänderte Rechtslage im Naturschutz durch die Ausweitung des bestehenden Vogelschutzgebiets. In dem nunmehr fortgesetzten Verfahren wird die wesentliche Frage sein, ob es sogenannte „Alternativlösungen“ – somit das Schutzgebiet weniger beeinträchtigende Trassenführungen – gibt, als die vorgeschlagene S8.
„Das Land Niederösterreich steht klar hinter der Marchfeldschnellstraße. Die Umsetzung des Projekts ist wichtig für die Bewohner und die Wirtschaft des Marchfelds. Wir reden hier von spürbaren Entlastungen vom Durchzugsverkehr, wodurch es ein Mehr an Gesundheit und Plus an Sicherheit gibt. Es geht aber auch um die Aufhebung von Widmungsstopps für Betriebsgebiete. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist deshalb sehr zu begrüßen“, reagiert NÖ Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko auf den Beschluss des BVwG.
Fotos: Imre Antal
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