Teilrückzieher der Regierung ein guter Anfang

Lifestyle

Religiöse Veranstaltungen im Lockdown

Teilrückzieher der Regierung ein guter Anfang

15. Nov. 2020 | Wien

Der wachsende Druck zeigt Wirkung: 24 Stunden nachdem die Katholische Bischofskonferenz – in Absprache mit der Regierungsspitze – das Abhalten von Gottesdiensten auch während des strengen Lockdowns verkündet hat, deutete gestern (Sa.) der Bundeskanzler den Rückzieher an: nun will die Regierung mit den Religionsgemeinschaften einen Gottesdienst-Verzicht bis zum 6. Dezember vereinbaren. Während die „Initiative Religion ist Privatsache“ dieses späte Einlenken der Regierung grundsätzlich begrüßt, wiederholt sie ihre Forderung, auf die geplante rechtliche Sonderbehandlung von religiösen Veranstaltungen zu verzichten. Im aktuellen Entwurf der neuen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, der der Initiative vorliegt, werden nämlich – entgegen den vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Details – religiöse Veranstaltungen, wie bisher, vom generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen.

„Lange genug durften religiöse Veranstaltungen im rechtfreien Raum stattfinden. Daran hat sich mit dem Beginn des teilweisen Lockdowns vor zwei Wochen, als hunderttausende OberstufenschülerInnen bereits ins Homeschooling verbannt wurden, das Infektionsgeschehen außer Kontrolle geriet und das staatliche Contact-Tracing zusammenbrach, nichts geändert. Nun ist Österreich weltweit das Land mit den höchsten Neuinfektionszahlen; die Zeit der freiwilligen Gesten und juristischen Taschentricks ist vorbei und solch wichtige Entscheidungen können nicht mehr in einem Hinterzimmer getroffen werden. Der stets geforderte nationale Schulterschluss muss endlich für alle verbindlich werden“, meint Initiative-Sprecher Eytan Reif.

Unterdessen schlossen sich der in Vorbereitung befindlichen Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung von Bildung und Religion weitere Eltern an; nun sind SchülerInnen von der Volksschule bis zur Sekundarstufe II vertreten. Sollte in der neuen Verordnung wiederholt eine Sonderbehandlung von religiösen Veranstaltungen enthalten sein, wird die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden. Das Verfahren wird von der Wiener Anwaltskanzlei pfletschinger.renzl betreut.

Quelle: APA-OTS
Bild von ddzphoto auf Pixabay

Text: nitiative Religion ist Privatsache, 15. Nov. 2020

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