Bildung & Recht
Einkommensgrenze auf 4.000 Euro angehoben
Sieben Millionen Euro für berufliche Weiterbildung
Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sind Investitionen in die Fachkräfte von morgen. Genau aus diesem Grund werden seitens des Landes Niederösterreich seit vielen Jahren zahlreiche Maßnahmen in diese Richtung gesetzt – etwa mit der NÖ Bildungsförderung.
„Neben dem Bereich Qualifizierung, legen wir zusätzlich bewusst den Fokus auf die Kompetenzorientierung. Menschen sollen sich zum einen ihrer Fähigkeiten und Stärken bewusst werden und zum anderen durch laufende Weiterbildung an berufliche Veränderungen anpassen können. Das steigert nicht nur die Arbeitsmarktchancen jedes einzelnen, sondern stärkt auch das Fachkräftepotenzial am Arbeitsmarkt generell“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Primäres Ziel der NÖ Bildungsförderung ist es, Menschen in Beschäftigung zu halten. „Nicht erst seit der Corona-Krise ist es wichtig, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Zum einen, um die Beschäftigungschancen jedes einzelnen langfristig sicherzustellen und zum anderen, um den Arbeitskräftebedarf von Betrieben zu sichern“, betont der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger.
Für berufliche Bildungsmaßnahmen im Rahmen der NÖ Bildungsförderung stellt das Land NÖ Budgetmittel in der Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr konnten damit rund 3.000 Anträge bewilligt und eine Fördersumme von drei Millionen Euro ausbezahlt werden.
Um die NÖ Bildungsförderung noch bedarfsorientierter und zielgerichteter zu gestalten, werden mit 01. Juli 2021 die Fördervoraussetzungen neu geregelt: So wird die Einkommensgrenze von 3.000 Euro auf 4.000 Euro angehoben. Je nach monatlichem Bruttoeinkommen werden bis zu 80 Prozent (max. 2.500 Euro) der Kurskosten übernommen.
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,)
bis € 1.500, 80 % der Kurskosten;
bis € 2.000, 60 % der Kurskosten;
bis € 3.000, 40 % der Kurskosten;
bis € 4.000, 20 % der Kurskosten.
Voraussetzung zur Genehmigung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss. „Das bedeutet, dass die neuen Qualifikationen entweder unmittelbar im Beruf zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung im entsprechenden Arbeitsfeld sind“, hält der Landesrat fest.
Die NÖ Bildungsförderung richtet sich an Berufstätige aus der Privatwirtschaft, ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld oder Weiterbildungsgeld beziehen, WiedereinsteigerInnen (bis zu fünf Jahren nach der Karenz ohne AMS-Bezug) und öffentliche Bedienstete aus dem handwerklichen Bereich.
Allein im ersten Quartal 2021 konnten 819 Anträge bewilligt werden. „Besonders gefragt sind neben der allgemeinen Bildungsförderung Sonderschienen im Bereich Digitalisierung und Berufsreifeprüfung“, so Eichtinger. Weitere Sonderprogramme der NÖ Bildungsförderung sind etwa „NÖ Lehre Plus“, „NÖ Weiterbildungsscheck“ und die „Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“.
Von einer Förderung ausgenommen sind:
• Personen mit Anspruch auf Kostenübernahme der Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber.
• Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege und Schönheit, außer sie dienen als Zusatzausbildung zum aktuell ausgeübten Arbeitsfeld.
• Alle Studien und Lehrgänge an höheren Schulen, die mit einem akademischen Grad abschließen.
Nähere Informationen unter www.noe.at/arbeitsmarkt bzw. Anfragen unter bildungsfoerderung@noel.gv.at.
Foto: © NLK Burchhart
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