Politik & Wirtschaft
Seit 30 November Landesverfassung
Publikation zu „100 Jahre Landesverfassung“ präsentiert
Am 30. November 1920 beschloss der Landtag von Niederösterreich das Gesetz über die Verfassung von Niederösterreich-Land. Aus Anlass dieses Jubiläums wurde am heutigen Montag im Landhaus in St. Pölten im Beisein von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landtagspräsident Karl Wilfing sowie den Autoren Univ. Univ. Prof. Peter Parycek und Landtagsdirektor a.D. Karl Lengheimer die Festschrift „100 Jahre Landesverfassung – Reflexion und Herausforderung“ präsentiert.
Die Landesverfassung von 1920 sei ein „Meilenstein“ für Niederösterreich und die weitere Entwicklung des Landes gewesen, betonte Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Corona-bedingt habe man auf einen Festakt verzichtet und eine Festschrift aufgelegt. „Um zu zeigen, dass wir Sinn für Tradition und Geschichte haben und auch um zu zeigen, dass wir den Generationen vor uns Respekt, Wertschätzung und Dankbarkeit entgegenbringen“, so Mikl-Leitner. Auf dem Fundament der Landesverfassung habe man gemeinsam ein „starkes und erfolgreiches Niederösterreich“ aufbauen können. Die Landeshauptfrau dankte nicht nur all jenen, die die Landesverfassung vor 100 Jahren beschlossen haben, sondern in den vergangenen 100 Jahren auch „mit Leben erfüllt“ haben.
Niederösterreich zeichne heute einen eigenständigen Weg in der Kultur- und Wissenschaftspolitik, eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz und mit der Landesgesundheitsagentur aus, so Mikl-Leitner weiter. Auf dem Weg nach vorne brauche es Zuversicht, diese Zuversicht hätten auch die Gründerväter Niederösterreichs in herausfordernden Zeiten gezeigt. „Diese Zuversicht, diesen Zusammenhalt und dieses Zusammenstehen“ brauche es auch jetzt, um die aktuellen Herausforderungen meistern zu können.
Die Landeshauptfrau erinnerte zudem an das Trennungsgesetz vom 29. Dezember 1921, das mit 1. Jänner 1922 in Kraft getreten sei, und mit dem Niederösterreich „die volle Souveränität als Bundesland“ erhalten habe. „Diesen Anlass wollen wir 2022 würdig feiern.“
Landtagspräsident Karl Wilfing bezeichnete die Landesverfassung von 1920 als „wichtiges Fundament Niederösterreichs“. Damit habe Niederösterreich „seine Geschicke selbst in die Hand genommen. „Mit der Landesverfassung wurde klar festgelegt, wie Niederösterreich gestaltet wird, wie die politischen Regeln aussehen und welche Regionen und Gemeinden dazugehören.“ Wilfing gab auch in klares Bekenntnis zum „föderalen Staat“ ab. Der föderale Staat sorge „für einen Ausgleich zwischen Ballungsräumen und ländlichen Bereichen“. Er erinnerte auch an die große Verfassungsreform, die 1979 in Kraft getreten sei. Die Verfassung müsse immer wieder mit der Entwicklung „in Einklang gebracht werden“. Und daran werde man auch in Zukunft festhalten.
Für Landtagsdirektor a.D. Karl Lengheimer war die Landesverfassung von 1920 eine „Spielregelverfassung“. Die 1979 in Kraft getretene neue Verfassung habe erstmals Bestimmungen enthalten wie beispielweise die „Festlegung von Staatszielen“ und „Grundsätze des staatlichen Handelns“. Zudem habe es erstmals auch Möglichkeit gegeben, „Gesetzesbeschlüsse des Landtages zu beeinspruchen.“
Univ. Prof. Peter Parycek beschäftigte sich in seinem Beitrag mit einer „Reise in die digitale Zukunft des Verwaltungs- und Verfassungsrechts“. Univ. Prof. Peter Bußjäger, der aus Termingründen an der heutigen Präsentation der Festschrift nicht teilnehmen konnte, mit der „Entstehung des österreichischen Bundesstaates im zeithistorischen Kontext und im internationalen Vergleich“.
Die Festschrift enthält unter anderem die Landesverfassung in ihrer Beschlussfassung vom 30. November 1920, das Wortprotokoll der damaligen Landtagssitzung sowie die aktuelle Landesverfassung und ist ab sofort in der Landtagsdirektion (post.landtagsdirektion@noel.gv.at) erhältlich bzw. auf der Webseite des Niederösterreichischen Landtags unter noe-landtag.gv.at im Servicebereich abrufbar.
Foto: © NLK Buchhart
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