Gesellschaft & Kommunales
Verordnung noch in Kraft
Öffi-Fahrgäste tragen weiterhin Mund-Nasenschutz
Seit Anfang Mai ist eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft, derzufolge beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Auch nach den Lockerungen, die für Supermärkte und andere öffentliche Orte am 15. Juni in Kraft treten, bleibt die Maskenpflicht zum Schutz der Fahrgäste in den Öffis aufrecht.
Für Öffi-Fahrgäste bedeutet das: Sie müssen in den Fahrzeugen und im gesamten Bereich der U-Bahn-Stationen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können.
Die Maskenpflicht ist auch in den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien verankert; das bedeutet, dass die Wiener Linien Personen, die sich nicht daran halten, die Beförderung verweigern können.
Die Wiener Linien informieren über die Maskenpflicht mittels Durchsagen, Piktogrammen, sowie auf Website und allen Social-Media-Kanälen. Die Service- und SicherheitsmitarbeiterInnen, die im Öffi-Netz unterwegs sind, weisen die Fahrgäste auf die Regelung hin.
"Wir bitten unsere Fahrgäste weiterhin einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Denn so schützt man sich selbst und andere am besten. Gemeinsam schaffen wir es als größte und klimafreundlichste Fahrgemeinschaft Wiens, dass die Infektionskurve weiterhin abflacht", betont Geschäftsführer Günter Steinbauer.
Quelle: APA-OTS
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