Gesundheit & Familie
Gesundheitsministerium und Grüne
Mund-Nasen-Schutz während der Geburt wird nicht empfohlen
Gesundheitsministerium: Mund-Nasen-Schutz während der Geburt wird nicht empfohlen
Ein Mund-Nasen-Schutz während der Geburt ist aus medizinischer Sicht nicht zu empfehlen. Die Gesundheit von werdenden Müttern und ihren Kindern ist oberstes Gebot und ist in Einklang mit den notwendigen Schutzmaßnahmen zu bringen. Krankenhäuser müssen andere, geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um ihre MitarbeiterInnen, Gebärende und Kinder zu schützen.
Seitens des Gesundheitsministeriums gibt es keine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt. In der Lockerungs-Verordnung BGBl. II Nr. 197/2020 ist die rechtlich vorgegebene Regel für den Gesundheitsbereich folgende:
(5) Beim Betreten von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie beim Betreten von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Aus medizinischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diesem Bereich detaillierte Vorschriften zugrunde zu legen, da in Krankenanstalten je nach Bereich und Setting unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Gesundheitsministerium wird daher für eine einheitliche Vorgangsweise auch in dieser Frage das Gespräch mit den Krankenanstaltsträgern suchen und eine entsprechende Richtlinie vorlegen.
Text: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Disoski/Schallmeiner: „GynäkologInnen raten von Mund-Nasen-Schutz während der Geburt dringend ab“
Grüne: Schutz von Gebärenden hat Priorität und ist durch Masken des Personals gewährleistet
Auf Medienberichte, die von einer etwaigen Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt berichten, reagieren heute die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski und der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner.
„Ich habe heute mit Dr.in Mirjam Hall von der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung des Wilhelminenspitals telefoniert. Von einem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt raten Frau Prof.in Maier, Leiterin der Abteilung im Wilhelminenspital und sie als Erstellerin der KAV-weiten Leitlinie, so wie viele ihrer KollegInnen auch, eindringlich ab“, sagt Disoski. „Die Sauerstoffzufuhr ist bei einer Geburt von zentraler Bedeutung, ebenso das eigene Wohlbefinden der Frau. Beides würde durch das Tragen eines MN-Schutzes beeinträchtigt werden und ist deshalb den Frauen nicht zumutbar“, so die Grüne Frauensprecherin.
Schallmeiner hält fest, dass „der Schutz von Gebärenden selbstverständlich höchste Priorität“ habe und gewährleistet sei, „da das Personal mit Masken ausgestattet ist und so eine etwaige Virus-Übertragung unterbunden wird.“ In Bezug auf das von Hebammen geäußerte Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung vom Bund verweist Schallmeiner darauf, dass es seitens des Gesundheitsministeriums „keine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Geburt“ gäbe, wie auch heute bereits seitens des Ministeriums klargestellt wurde. Schallmeiner appelliert daher nochmals an die Einrichtungen, dieser Klarstellung zu folgen.
Text: Grüner Klub im Parlament
Foto von freestocks.org von Pexels
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