Bildung & Recht
Empfehlungen für die Organisation und Durchführung von Ferienbetreuungsangeboten
Leitfaden mit Corona-Spezial unterstützt Gemeinden und Pädagoginnen und Pädagogen in der Ferienbetreuung 2020
Niederösterreichs Gemeinden bieten auch in diesem Sommer Ferienbetreuung an und unterstützen damit Familien in dieser herausfordernden Zeit. Um den Kindern sowie den Pädagoginnen und Pädagogen einen möglichst sicheren Rahmen während der Betreuung zu ermöglichen, möchte das Land Niederösterreich sie mit Zusatzangeboten unterstützen. „Der von der NÖ Familienland GmbH, Niederösterreichs Kooperationspartner für schulische Tagesbetreuung und Ferienbetreuung, erstellte Leitfaden für Gemeinden ‚NÖ Ferienbetreuung – Corona-Spezial 2020‘ wird den Entwicklungen laufend angepasst und wurde nun auch um eine umfangreiche pädagogische Ideensammlung erweitert. Dieser steht zum Download auf der Webseite der NÖ Familienland GmbH zur Verfügung“, erklärt Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
„Niederösterreichs Familien sollen ihre Kinder in guten Händen wissen. Der Leitfaden der NÖ Familienland GmbH bietet den Gemeinden und dem freizeitpädagogischen Personal eine hilfreiche Orientierung für ihre Organisation und Arbeit in dieser Zeit“, so die Landesrätin und meint weiter: „Viele Familien haben während der vergangenen Monate ihre Urlaubstage großteils verbraucht und möchten im Sommer nun außerfamiliäre Hilfe in Anspruch nehmen. Bedarfsgerechte und regionale Betreuungsmöglichkeiten sind daher besonders gefragt.“
Eine gute Planung in puncto Räumlichkeiten, Hygienemaßnahmen, Notfallplänen und Gruppengrößen ist essenziell, um einen reibungslosen Ablauf in den Ferien zu erleichtern. Der Leitfaden gibt Empfehlungen betreffend Organisation, Durchführung und Fördermöglichkeiten. Ziel ist es, das Miteinander so weit wie möglich sicher zu gestalten. „Uns als Familienland Niederösterreich ist es besonders wichtig, niederösterreichische Gemeinden auch in diesen herausfordernden Zeiten zu unterstützten. So können über das Bildungsinvestitionsgesetz alle Schulerhalter, die eine Ferienbetreuung an ganztägigen Schulstandorten anbieten, für Personalkosten jährlich für maximal zwölf Wochen bis zu 6.500 Euro (etwa 541 Euro pro Woche; in den Sommerferien daher maximal 4.869 Euro) beantragen. Wenn die Ferienbetreuung an einem ganztägigen Schulstandort einer ganztägigen Schulform oder in einem Hort nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der Unterstützung über die NÖ Landesförderung. Die Höhe hierfür kann bis zu 500 Euro pro Betreuungswoche und Gruppe betragen, bei integrativem Förderbedarf kann der Betrag um maximal 150 Euro pro Gruppe und Woche erhöht werden“, führt Teschl-Hofmeister aus.
Umfassende Informationen zur Ferienbetreuung 2020 inklusive Download-Link zum Leitfaden für Gemeinden „NÖ Ferienbetreuung – Corona-Spezial 2020" sind unter https:www.noe-familienland.at/vereinbarkeit-familie-und-beruf/ferie nbetreuung2020/ zu finden.
Foto: NLK/Pfeiffer
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