Heizkostenzuschuss 2020/2021

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Heizkostenzuschuss 2020/2021

27. Jän. 2021 | Bruck an der Leitha

Das Land NÖ hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und -österreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 140,- zu gewähren. Der NÖ Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 30. März 2021 beantragt werden. Wer kann den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichzulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. beizulegen:

  • Einkommensnachweise der gesamten Haushaltsmitglieder (Lohnzettel, AMS-Bestätigung, Bescheid über Alimente, etc.)
  • Sozialversicherungsnummer

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie im zuständigen Gemeindeamt unter 02162/62354-12 bzw. 13.

Einkommensgrenzen (brutto) für 2020 Betrag

Alleinstehend € 966,65

Alleinerziehend, 1 Kind € 1.115,81

Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.264,97

Alleinerziehend, 3 Kinder * € 1.414,11

Ehepaar, Lebensgefährten € 1.449,33

Paar, 1 Kind € 1.598,49

Paar, 2 Kinder € 1.747,63

Paar, 3 Kinder * € 1.896,79

3. erwachsene Person ** € 482,69

* für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 149,15 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 482,69 hinzuzurechnen.

Bei Beziehern von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld, etc. ist das Monatseinkommen mit 1,166 zu multiplizieren.

Antrag auf Heizkostenzuschuss

Foto: Stadtgemeinde Bruck an der Leitha

Text: Stadtgemeinde Bruck an der Leitha, 27. Jän. 2021

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