Politik & Wirtschaft
Sozialhilfegesetz
Die NÖ Landesgesundheitsagentur als Trägerin der Sozialhilfe
Die Aufgabe der NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) als Rechtsträgerin der Gesundheitseinrichtungen ist deren Errichtung und Betrieb. Bei den Gesundheitseinrichtungen handelt es sich laut gesetzlicher Definition neben den Kliniken auch um Pflegeinrichtungen im Sinne des § 47 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000. Da die Pflegeinrichtungen mit 1. Jänner 2021 auf die NÖ Landesgesundheitsagentur übergehen, soll sie mit denselben Befugnissen ausgestattet werden, wie bisher das Land NÖ. Die NÖ Landesgesundheitsagentur soll daher ab 1. Jänner 2021 als Trägerin der Sozialhilfe definiert werden.
Foto: Bgm. R. Hogl
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