Covid 19 – Handhabung mit Gebühren

Gesellschaft & Kommunales

Einrichtungen geschlossen

Covid 19 – Handhabung mit Gebühren

30. Mär. 2021 | Strasshof an der Nordbahn

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Strasshof hat einstimmig in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Handhabung mit Gebühren betreffend Covid 19 beschlossen, da aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von Covid 19 keine Veranstaltungen bzw. Kurse etc. mehr stattfanden und auch Gemeindeeinrichtungen geschlossen waren.

Bei der Bücherei sollen 3 Perioden nicht zur Verrechnung gelangen, da die Leser keine Möglichkeit hatten, die Bücher zu retournieren.

Für die Kindergärten wurde beschlossen, dass für die 100%ige Verrechnung in den Monaten November 2020 und Dezember 2020 eine tageweise Abrechnung nach der tatsächlichen Inanspruchnahme erfolgt. Dies bedeutet eine Gesamtgutschrift für alle Kindergärten und für alle Familien in der Höhe von rund 20.000 Euro. Seit Jänner 2021 wird der Bedarf seitens der Eltern monatlich bekanntgegeben und nur mehr die tatsächliche Inanspruchnahme verrechnet. Der Bastel- und Beschäftigungsbeitrag von € 8,50/Monat wird für die Monate November, Dezember 2020 und Jänner 2021 ausgesetzt werden und bei der Verrechnung im ersten Halbjahr 2021 berücksichtigt, das entspricht einer Mindereinnahme von rund 11.000 Euro. Die Verrechnung des Mittagessens und der Jause erfolgt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme im Nachhinein, somit fällt hier diesbezüglich keine Gutschrift an.

Für die Regionalmusikschule ergibt sich für den Zeitraum November 2020-Jänner 2021 ein Gesamtguthaben von rund 29.000 Euro die als Gutschrift auf den einzelnen Verrechnungskonten verbucht wird.

Für die Schulische Nachmittagsbetreuung bei der Volksschule und der Europamittelschule würde bei einer tageweisen Verrechnung vom 16.11.2020-31.01.2021 ein Guthaben von rund 65.000 Euro anfallen. Da grundsätzlich eine durchgängige Betreuungsmöglichkeit seitens der Volkshilfe gegeben war, soll eine diesbezüglich 50%ige Rückerstattung an die Volkshilfe stattfinden, welche dann den Betrag von rund 32.500 Euro anteilsmäßig an die Eltern weitergeben wird.

Das gesamte Paket umfasst somit rund 92.000 Euro Mindereinnahmen der Gemeinde und soll dazu beitragen, betroffenen Familien zu helfen, diese für uns alle sehr herausfordernde Zeit, leichter zu bewältigen.
Foto: Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn

Text: Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn, 30. Mär. 2021

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