Beschwerde gegen Ausreisekontrollen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht!

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Beschwerde gegen Ausreisekontrollen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht!

23. Apr. 2021 | St. Pölten

Für die Freiheitlichen sind die von der ÖVP politisch zwangsverordneten Ausreisekontrollen in einzelnen Bezirken Niederösterreichs und die damit einhergehenden Bezirksabriegelungen unverhältnismäßig und verfassungswidrig. „Die Ausreisetestpflicht ist ein Willkürakt der ÖVP, verstößt gegen eine Vielzahl an Gesetzen und ist als drastischer Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung zu werten“, sagt FPÖ-Wirtschaftssprecher LAbg. Ing. Mag. Reinhard Teufel. Der freiheitliche Abgeordnete aus dem Bezirk Scheibbs sieht die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für derart freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht gegeben und bringt zu diesem Zweck eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. „Der Ausreisetestzwang steht im klaren Widerspruch zu den Grundrechten auf Bewegungsfreiheit bzw. Freizügigkeit auf körperliche Unversehrtheit sowie dem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, das auch vor willkürlicher Gesetzesanwendung schützt“, erklärt Teufel, der seine Individualbeschwerde gestern Nachmittag an den VfGH übermittelt hat. „Es geht um den Schutz elementarer Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung. Als Freiheitliche werden wir diese immer lautstark einfordern und nicht tatenlos zusehen, wie die ÖVP Bürgerrechte mit Füßen tritt“, so Teufel.

Im Detail geht es um die Ausreisetestpflicht im Bezirk Scheibbs. „Die politische Entscheidung für Ausreisetests ist praxisfern und abgehoben getroffen worden und berücksichtig in keiner Weise die Bedürfnisse der Menschen vor Ort. Wenn die Gemeindebürger keinen Ortswechsel mehr vornehmen dürfen, können sie auch nicht mehr ihren täglichen Bedarf decken“, moniert der Scheibbser FPÖ-Bezirksparteiobmann. Evidenzbasiert kann nicht dargelegt werden, dass der Bezirk Scheibbs in Relation zu Restösterreich eine außerordentliche Entwicklung gezeigt hätte, die Ausreiseverbote auf Basis einer Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtfertigen könnten.

Hinzu kommt, dass die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner als Maßstab ungeeignet ist, weil diese Zahlen allein durch positive Tests zustande kommen, deren Unzuverlässigkeit bereits wissenschaftlich erwiesen ist. „Die fehlende Geeignetheit der PCR- und Antigentests zur Bestimmung der Ansteckungsgefahr einer Person ist keine Behauptung irgendwelcher radikalen Maßnahmengegner, sondern entspricht den Richtlinien der WHO und der evidenzbasierten Rechtsprechung österreichischer Gerichte“, betont Teufel. Brisant ist, dass bis vor wenigen Monaten die Aussagekraft derartiger Tests auf der Seite des Gesundheitsministeriums wie folgt hervorgehoben worden ist: Ein PCR-Test sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden, bei einer gesunden Person hat ein PCR-Test nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (Auch ein negatives Ergebnis kann eine Infektion nicht mit Sicherheit ausschließen.) Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet, sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Ein PCR-Test stellt daher keinesfalls eine Schutzmaßnahme dar. Personen, die der Risikogruppe angehören, brauchen daher nicht getestet werden, wenn sie sich gesund fühlen. Das gilt auch für deren Bezugspersonen. Schutzmaßnahmen, wie z.B. regelmäßiges Händewaschen, auf Händeschütteln und Umarmen verzichten und Abstand halten, sind unbedingt zu beachten!“

„Diese Stellungnahme der obersten Gesundheitsbehörde wurde mittlerweile gelöscht, weil sie mit dem von der Bundesregierung willkürlich forcierten Konzept des Freitestens nicht mehr im Einklang stand. An der medizinischen Richtigkeit dieser Aussagen ändert dies nichts. Derartige Testpflichten sind keinesfalls eine Schutzmaßnahme und daher ungeeignet zur Zielerreichung“, sagt Teufel. 

Foto: FPÖ NÖ

Text: Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag, 23. Apr. 2021

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