Beachtlicher juristischer Erfolg für die Rechtsanwaltskanzlei Marschitz & Beber

Gesellschaft & Kommunales

280.000 Euro Ersparnis für die Gemeinde

Beachtlicher juristischer Erfolg für die Rechtsanwaltskanzlei Marschitz & Beber

01. Apr. 2021 | Mistelbach

Rechtsanwalt Dr. Harald G. Beber konnte nach einer wegweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes für die StadtGemeinde Mistelbach einen Sieg vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich und damit eine Kostenersparnis von 280.000 Euro für die Kommune erzielen.

Im Detail:

Im Jahr 2018 wurden die Gemeindevertreterinnen und -vertreter erstmalig damit konfrontiert, dass sich die StadtGemeinde Mistelbach an den Kosten für vier Eisenbahnkreuzungen im Stadtgemeindegebiet, welche durch die ÖBB Infrastruktur AG im Jahr 2015 erneuert bzw. renoviert wurden, beteiligen soll. Angestrebt wurde seitens der ÖBB Infrastruktur AG bei Herstellungs- und Instandhaltungskosten von rund 560.000 Euro eine Kostenbeteiligung der StadtGemeinde Mistelbach im Ausmaß von 50%.

Die – wie sich nunmehr gezeigt hat – zu Recht ablehnende Haltung der Gemeindevertreterinnen und -vertreter führte im Jahr 2019 zu einer Verfahrenseinleitung seitens der ÖBB Infrastruktur AG vor der Eisenbahnbehörde. Hier konnte durch die rechtsfreundliche Vertretung ein erster Erfolg erzielt werden. Rechtsanwalt Dr. Harald Beber konnte berichten, dass bei zwei Eisenbahnkreuzungen die Anträge abgewiesen wurden, während bei den zwei verbleibenden die Kostenbeteiligung der StadtGemeinde Mistelbach auf rund 85.000 Euro reduziert wurde. Der Rechtsanwalt empfahl den Vertretern der Gemeinde die beiden teilstattgebenden Entscheidungen vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu bekämpfen. Auch die ÖBB Infrastruktur AG ihrerseits bekämpfte die beiden abweisenden Entscheidungen.

Unklar war von Beginn an, welche gesetzlichen Bestimmungen anwendbar sind, bzw. ob die vorliegenden Bestimmungen gleichheitswidrig sind. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat sohin ein Gesetzesüberprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof angeregt.

Das Höchstgericht hat in seiner Entscheidung festgehalten, dass die anzuwendenden Bestimmungen nicht gesetzeswidrig sind.

Somit war wiederum das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zur weiteren Entscheidungsfindung angehalten. Über die Entscheidung vom Juli 2020 berichtete der Rechtsanwalt den Gemeindevertreterinnen und -vertretern im Rahmen einer Gemeinderatssitzung, dass die Entscheidung unbefriedigend sei, weil der StadtGemeinde Mistelbach bei allen vier Eisenbahnkreuzungen eine Kostenbeteiligung von 50% auferlegt wurde. Ein ordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichthof wurde nicht zugelassen. Rechtsanwalt Dr. Harald Beber empfahl, dennoch das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof, da seines Erachtens das Gesetz unrichtig angewendet wurde.

Der Verwaltungsgerichtshof ist in seiner wegweisenden Entscheidung der Argumentation des Rechtsanwaltes gefolgt, hat klargestellt, welche gesetzliche Bestimmung auf den hier vorliegenden, und gleichgelagerten Fälle zur Anwendung kommt, und die bekämpfte Entscheidung ersatzlos behoben.

Abermals war das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zur Entscheidungsfindung berufen. Aufgrund der nunmehrigen Vorgaben des Höchstgerichtes konnte Rechtsanwalt Dr. Harald G. Beber im Rahmen der Verhandlung am Dienstag, dem 30. März, einen beachtlichen Sieg für die StadtGemeinde Mistelbach erringen. Alle Anträge der ÖBB Infrastruktur AG wurden mit der mündlich verkündeten Erkenntnis abgewiesen, dass sich die StadtGemeinde Mistelbach nicht an den Kosten der Erneuerungsmaßnahmen beteiligen muss. In der Begründung folgt das Gericht nunmehr der von Beginn an gleichbleibenden Argumentationslinie des Rechtsanwalts. Die durchgeführten Maßnahmen stellen keine strukturellen Änderungen dar und sind deswegen einer Kostenbeteiligung nicht zugänglich. Ein ordentliches Rechtsmittel steht nicht mehr zur Verfügung. Offen bleibt, ob die ÖBB Infrastruktur AG nunmehr resigniert, oder versucht mit einem außerordentlichen Rechtsmittel den Verwaltungsgerichtshof anzurufen.

Bürgermeister Erich Stubenvoll freut sich stellvertretend für alle Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Bürgerinnen und Bürger der StadtGemeinde Mistelbach über die Kostenersparnis für die StadtGemeinde: „Das Geld können wir gut für unsere Bürgerinnen und Bürger verwenden“, gratuliert der Bürgermeister Rechtsanwalt Dr. Harald G. Beber zu seinem beachtlichen juristischen Erfolg.

Zusammenfassung:

Durch die Entscheidung von Mittwoch, dem 31. März, des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich hat sich nach einem über zwei Jahre dauernden Verfahren im zweiten Rechtsgang mit zwischenzeitigen Gesetzesprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und Aufhebung der Beschwerdeentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof nach außerordentlicher Revision die StadtGemeinde Mistelbach, vertreten durch Marschitz & Beber Rechtsanwälte in Mistelbach, Kostenbeteiligungen nach dem Eisenbahngesetz zugunsten der ÖBB Infrastruktur AG in der Höhe von rund 280.000 Euro erspart!

Am Foto:

Bürgermeister Erich Stubenvoll (links) und Vizebürgermeister Manfred Reiskopf (rechts) gratulierten Rechtsanwalt Dr. Harald G. Beber (Mitte) zu seinem juristischen Erfolg und die damit verbundene Kostenersparnis für die StadtGemeinde Mistelbach
Fotocredit: StadtGemeinde Mistelbach

Text: Stadtgemeinde Mistelbach, 01. Apr. 2021

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