Regionalbad Gänserndorf

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Infos zur Wiedereröffnung

Regionalbad Gänserndorf

03. Jun. 2020 | Gänserndorf

Aufgrund der „Empfehlungen zur Wiedereröffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012)“ vom Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Stand 13.5.2020 kann das Regionalbad ab 29.5.2020 unter dem Gesichtspunkt vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung von Covid-19 (siehe Beilage) wieder  eröffnet werden. 

Das Regionalbad soll daher ab Mittwoch 3. Juni  2020 unter Einhaltung dieser Empfehlungen und nachfolgenden Bestimmungen wieder eröffnet werden. 

- Gültigkeit: befristet von Mi. 3.6. bis So. 6.9.2020 

- Betriebszeiten: Mittwoch bis Sonntag von 9 bis 19 Uhr 

- Zu dieser Zeit gelten nur die günstigeren „Covid“ Tarife:

* Erwachsene: Tageskarte € 6,- / Dauerkarte ab 3.6. bis max. 6.9.2020 € 49,-

* Jugendliche 6 bis 18 Jahre : Tageskarte € 3,- / Dauerkarte ab 3.6. bis max. 6.9.2020 € 29,-

- Jahreskarten werden um 4 Monate verlängert (2 ½ Monate wegen Covid 19 - Schließung und 1 ½ Monate wegen der günstigeren Covid 19 Dauerkarte) 

- Badeschluss ½ Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten 

- Zugangsbeschränkung: max. 77 Personen bei 460m² Wasserfläche (6m²/Person) 

- Schwimmbecken max. 67 Personen 

- Lehrschwimmbecken max. 10 Personen 

- Zusatzregeln für die Badegäste 

 

ZUSATZREGELN

für unsere Badegäste zur bestehenden Haus- u. Badeordnung aufgrund vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) mit Stand 13. Mai 2020. 

 Gültig vom 3.Juni 2020 bis einschließlich 6. September 2020

1. Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten untereinander die Abstandsregeln nicht. 

2. Um eine Übertragung von SARS-CoV-2 in Einrichtungen nach dem BHygG zu verhindern, ist die Einhaltung eines Mindestabstands unerlässlich. Dies gilt vor allem auch an den Beckenrändern und in Nichtschwimmerbecken (Plaudern im Wasser). Abstand halten: generell einen Abstand von mindestens 1 m von Person zu Person einhalten (Eigenverantwortung!); Abstandsmarkierungen beachten. 

3. Verwendung eines den Mund-Nasenbereich gut abdeckenden Mund-Nasenschutzes im Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen, Umkleidebereichen (bei Kabinen und Kästchen); ausgenommen: Selbstbedienungs-SB Bereich, Feucht-Räume (Duschen und Schwimmhallen); Kinder und Personen, die aus medizinischen Gründen keinen MNS zugemutet werden kann sind von dieser Empfehlung ausgenommen. 

4. Im Eingangsbereich und nach Benützung der Sanitären Anlagen, Händedesinfektion verwenden. 

5. Liegeplätze/Aufenthaltsplätze: zwischen den einzelnen Liegeplätzen/ Aufenthaltsplätzen einen Abstand von mindestens 1 m in alle Richtungen einhalten. 

6. Becken: im Wasser auf einen Abstand von 1-2 m achten (kurzzeitige Unterschreitungen ausgenommen). 

7. Eine halbe Stunde vor Schließung ist Badeschluss, um eine Ansammlung von mehreren Personen vor den Duschen und in den Umkleiden zu vermeiden. 

8. Die generellen zusätzlichen Aushänge und Beschilderungen sind zu berücksichtigen und einzuhalten. 

Foto: Imre Antal

Text: Presse - Stadtgemeinde Gänserndorf, 03. Jun. 2020

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