Nein zur Kürzung bei der ersten Pensionserhöhung

Politik & Wirtschaft

Bis zu 2.600 Euro Verlust

Nein zur Kürzung bei der ersten Pensionserhöhung

12. Jän. 2021 | Linz

Bei einer Durchschnittspension von rund 1.300 Euro summiert sich die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung bei der erstmaligen Pensionserhöhung (im Folgejahr des Pensionsantritts) nach Rechnungen der AK auf bis zu 2.600 Euro nach zehn Jahren. Betroffen sind alle, die ab Februar 2021 in Pension gehen. Eine vollständige Erhöhung im Ausmaß der Inflation gibt es nur mehr für jene, die im Jänner ihren Pensionsantritt haben. Durch das neue Gesetz vermindert sich das Ausmaß der ersten Pensionserhöhung stufenweise pro Monat. „Die Bundesregierung muss diese unfaire und sachlich fragwürdige Maßnahme sofort zurücknehmen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen können, dass bei den Pensionen nicht ständig gekürzt wird“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

In Österreich finanzieren sich die Arbeitnehmer/-innen ihre Pensionen zu fast 90 Prozent selbst. „Alleine deswegen wäre es nur fair und ein Zeichen des Respekts vor den Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn nicht ständig Kürzungen bei ihren Pensionen vorgenommen werden“, so Kalliauer. Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beschlossen die Regierungsparteien im November 2020 unter anderem Kürzungen auch für Langzeitversicherte. Diese bedeutet niedrigere Pensionen, wenn sie nach 45 Arbeitsjahren bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen (Wegfall der Abschlagfreiheit). Der Gesetzesentwurf wurde von den Regierungsparteien eingebracht und ohne Begutachtungsverfahren sowie ohne Zustimmung der Opposition beschlossen und soll mit 1.1.2022 in Kraft treten.

Wegen des neuen Gesetzes wird es die volle erste Pensionserhöhung im dem Pensionsantritt folgenden Jahr nur noch für jene geben, die im Monat Jänner in Pension gehen. In der Regel entsprechen Pensionserhöhungen der Inflation. Künftig aber wird die erste Inflationsabgeltung je nach Monat des Pensionsantritts „aliquotiert“. Bei Pensionsantritt im Jänner wird im Folgejahr wie bisher die gesamte Inflation, bei Antritt im Februar werden 90 Prozent der Inflation, im März 80 Prozent usw. abgegolten. Wer im November bzw. Dezember in Pension geht, erhält im Folgejahr gar keine Erhöhung. Die AK Oberösterreich hat den Verlust bei einer durchschnittlichen Erst-Pension (1.291 Euro brutto für Arbeitnehmer/-innen, 14 mal im Jahr, 2019) hochgerechnet und kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchschnittspensionen nach zehn Jahren ein Verlust zwischen 259 Euro (Pensionsantritt im Februar) und 2.592 Euro (Pensionsantritt im November oder Dezember) entsteht. Bei höheren Pensionen steigt der Verlust entsprechend.

„Mit dieser Novelle geht den Pensionistinnen und Pensionisten über die Jahre viel Geld verloren. Die monatsweise Absenkung ist völlig unverständlich, schließlich ist die Inflation für alle Menschen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Monat sie ihre Pension antreten. Diese Kürzung muss umgehend zurückgenommen werden“, fordert Kalliauer.

Das Rechenbeispiel aufgeschlüsselt nach Monaten des Pensionsantritts samt Grafik finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at.

Quelle: APA-OTS
Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay 

Text: Arbeiterkammer Oberösterreich, 12. Jän. 2021

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