KFV warnt vor ungesicherten Pools im Garten

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Gefahr für Kinder

KFV warnt vor ungesicherten Pools im Garten

12. Jun. 2020 | Wien

Die Nachfrage nach Pools für den eigenen Garten ist durch die coronabedingten Einschränkungen hoch. Eine unterschätzte Gefahr: ungesicherte Swimmingpools können für Kinder schnell zur tödlichen Falle werden. Bei Kleinkindern ist Ertrinken die zweithäufigste Todesursache. Im Zeitraum 2009-2018 sind insgesamt 31 Kinder unter 15 Jahren an den Folgen eines Ertrinkungsunfalls verstorben; mehr als die Hälfte davon (18 absolut) waren unter 5 Jahre alt. Eine KFV Studie zeigt darüber hinaus, dass Eltern die Schwimmkenntnisse ihrer Kinder tendenziell überschätzen. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Zahl der Nichtschwimmer in Österreich bei rund 700.000 Menschen.

Rund 130.000 private Schwimmbäder gibt es derzeit laut Angaben des Österreichischen Verbands der Schwimmbad- und Saunawirtschaft (ÖVS) – mit steigender Tendenz. Dazu kommen mehr als 100.000 Aufstellpools und Planschbecken, wie eine KFV Erhebung zeigt. Seit Beginn der Corona-Krise verzeichnen Poolanbieter noch einmal einen deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach privaten Schwimmbecken. „Bei sommerlichen Temperaturen und besonders in der aktuellen Situation bietet ein Pool im eigenen Garten natürlich viele Vorteile. Dennoch muss bei der Errichtung eines Pools immer auch die Sicherung mitberücksichtigt werden: Denn Ertrinken ist bei Kleinkindern, nach Verkehrsunfällen, die zweithäufigste Todesursache. Daheim ertrinken mehr als doppelt so viele Kinder wie im öffentlichen Freibad oder am Badesee. Unter 5-Jährige sind besonders gefährdet“, betont Präventionsexpertin und KFV-Sprecherin Dr. Johanna Trauner-Karner.

Im Zeitraum 2009-2018 sind insgesamt 31 Kinder unter 15 Jahren an den Folgen eines Ertrinkungsunfalls verstorben; mehr als die Hälfte davon (18 absolut) waren unter 5 Jahre alt. Dabei ist es oft nur ein kleiner Augenblick, in dem der Spaß im Wasser lebensgefährlich werden kann. Zwei Minuten, d.h. etwa die Dauer eines kurzen Telefonats, reichen aus, dass ein Kind im Wasser das Bewusstsein verliert. Nach fünf Minuten kann Sauerstoffmangel bereits zum Tod führen. Und, was viele nicht wissen: Kinder ertrinken lautlos.

KFV Studie: Eltern überschätzen Schwimmkenntnisse ihrer Kinder
Eine groß angelegte, repräsentative Studie des KFV im letzten Jahr hat klar gezeigt, dass Eltern die Schwimmkenntnisse ihrer Kinder falsch einordnen: So schätzen 5% der Eltern von Kindern unter 5 Jahren die Schwimmkenntnisse ihrer Kinder als (sehr) sicher ein. Das durchschnittliche Alter, mit dem Kinder schwimmen lernen, liegt aber erst bei rund 5 Jahren. Ab einem Alter von 4 Jahren können sich die Kleinen zwar häufig über Wasser halten, die motorischen Fähigkeiten für richtiges Schwimmen entwickeln Kinder aber erst im 5 bis 6. Lebensjahr. Damit überschätzen Eltern das Können ihrer Kinder deutlich.
Die Studie zeigt darüber hinaus, dass rund 8 Prozent der Österreicher ab einem Alter von 5 Jahren nicht schwimmen können. Das sind knapp 700.000 Personen in allen Altersklassen. Jeder 5. schätzt die eigenen Schwimm-Skills als (sehr) unsicher bis mittelmäßig ein und 69% bezeichnen sich dagegen selbst als (sehr) sichere Schwimmer. Gerade für Kinder ist das Erlernen von Schwimmfähigkeiten besonders wichtig, um Unfälle vorzubeugen. Ertrinken zählt bei Kindern zur zweithäufigsten tödlichen Unfallursache. Insgesamt ertrinken in Österreich jährlich 40 Menschen, 2-5 davon sind Kinder.

Rechtlich gilt: wer eine Gefahrenquelle schafft muss diese auch absichern
Kinder dürfen – auch wenn sie schon schwimmen können – in der Nähe von Gewässern niemals unbeaufsichtigt bleiben. Gerade bei Kleinkindern gilt: Ist die Aufsichtsperson nicht in Reichweite, also einen bis maximal drei Schritte entfernt, bleibt für die Rettung wenig Zeit – manchmal zu wenig, um schlimme Folgen zu verhindern. Daher: Kinder immer im Auge behalten! Kleinkinder immer in unmittelbarer Reichweite! Wenn mehrere Erwachsene anwesend sind, so empfiehlt es sich, vorab abzustimmen, wer die Beaufsichtigung der Kinder übernimmt. Pools, Biotope und Schwimmteiche sollten durch einen eigenen Zaun und eine selbstschließende und versperrbare Tür gesichert werden – auch dann, wenn keine Kinder im eigenen Haushalt leben. Denn es muss immer damit gerechnet werden, dass kleine Kinder dennoch zu dem Gewässer gelangen könnten. Rechtlich gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss für deren Absicherung bzw. Beseitigung sorgen.

KFV-Sicherheitstipps:

Kleinkinder müssen in und in der Nähe von Gewässern immer in unmittelbarer Reichweite beaufsichtigt werden – größere Kinder in Sichtweite. Auch kleinen Kindern kann man lernen sich beim „in das Wasser schauen“ auf den Bauch zu legen. Dadurch wird das Risiko ungewollt das Gleichgewicht zu verlieren und in das Wasser zu fallen etwas reduziert. Kleiden Sie Kinder in gut sichtbaren Farben (Badekleidung) – im schlimmsten Fall der Fälle können Kinder unter Wasser so schneller aufgefunden werden. Ältere Kinder und auch Erwachsene überschätzen ihre Schwimmkenntnisse gerne. Nach einem Schwimmkurs sollten die erworbenen Fähigkeiten regelmäßig geübt werden. In der Regel lernen Kinder in einem Schwimmbecken schwimmen. Beim Schwimmen in offenen Gewässern sollte berücksichtigt werden, dass hier andere Bedingungen (Wind, kaltes Wasser, Strömung, Wellen,…) herrschen. Dies gilt auch für Erwachsene. Achten Sie darauf, dass Ihr privates Schwimmbecken, Biotop o.Ä. durch geeignete Maßnahmen vor der Erkundungsneugierde von Kleinkindern geschützt ist. Alarmsysteme für Pool oder Gartenteich, die eine größere Bewegung im Wasser melden, bieten zusätzliche Sicherheit, können aber eine Aufsichtsperson nicht ersetzen. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten! Entfernen Sie die Einstiegsleitern, wenn gerade nicht im Wasser geplanscht werden soll - Leitern, Treppen und Rutschen wirken insbesondere auf kleine Kinder wie eine Einladung Der Bereich um das Becken sollte rutschsicher ausgestattet sein Biotope nur an gut einsehbaren Stellen anlegen. Der Randbereich soll nicht rutschig sein. Eine Umzäunung ist zu empfehlen Entfernen Sie Spielzeug aus der unmittelbaren Nähe des Pools. Entleeren Sie Planschbecken sofort nach dem Gebrauch – auch geringe Wassertiefen sind für Kleinkinder gefährlich. Ein „Erste-Hilfe-Koffer“ und die Notrufnummern sollen in der Nähe des Pools/Biotops aufbewahrt werden. Ein Mobiltelefon im Garten griffbereit haben – Notrufnummern einspeichern. Im Notfall zählt jede Sekunde.

Quelle: APA-OTS
Photo by Dimitri Houtteman on Unsplash

Text: Kuratorium für Verkehrssicherheit, 12. Jun. 2020

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