Politik & Wirtschaft
Parlamentarische Anfrage der Bürgerlisten Österreich
Ist der harte Lockdown bei den aktuell sinkenden Gesundheitsdaten berechtigt oder Willkür?
S.g. Herr Präsident Sobotka! Liebes Parlament! Wir, die Bürgerlisten Österreich bitten um Überprüfung der aktuellen Gesetzeslage bzgl. Lockdown in Österreich über den 7.1.21 hinaus? Nach dem von der Regierung selbst im September geänderten Epidemiegesetz darf eine Ausgangsbeschränkung maximal für 10 Tage verhängt werden (dann müsste sie explizit verlängert werden). Und auch nur, wenn ein Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung droht. Warum kann jetzt ein Lockdown inkl. Ausgangsbeschränkung gleich für 23 Tage (26.12.-17.1.) festgelegt werden? Woher weiß man jetzt, dass das Gesundheitssystem am 4. Jänner vor dem Zusammenbruch steht und die Zahlen bis dahin nicht ohnehin schon deutlich besser sind? Einer genaueren Überprüfung würde hier einiges nicht standhalten und aus diesem Grund beantragen wir als gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Beantwortung der Frage mit folgender Begründung:
Aus dem Gesetzestext:
„Daran anknüpfend dürfen Ausgangsbeschränkungen gemäß § 5 nur als letztes Mittel verfügt werden.
Maßnahmen gemäß § 5 stehen damit unter einer dreifachen Verhältnismäßigkeitsschranke.
Zweite Voraussetzung ist, dass solche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich sind,
insbesondere um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern.“
„Aus § 11 Abs. 3 ergibt sich, dass eine Ausgangsbeschränkung gemäß § 5 auf maximal zehn Tage befristet ist.
Dies entspricht dem Stand der Wissenschaft für eine zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderliche Quarantänezeit,
die auch dem Erlass zur Kontaktpersonennachverfolgung und den entsprechenden Quarantäneregelungen des Epidemiegesetzes 1950 entspricht.“
Wir freuen uns über Ihre Stellungsname und bedanken uns beim Innenminister Nehammer für die Beantwortung unserer letzten Anfrage.
Quelle: APA-OTS
Fotocredit: BLÖ
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