Politik & Wirtschaft
Ja zur Herkunftskennzeichung von Lebensmitteln in der Gastronomie
Grüne Landessprecherin für transparente Darstellung im Sinne der Konsument*innen und Produzent*innen
In der Gastronomie und in den öffentlichen Küchen werden 2/3 aller tierischen Produkte verzehrt ohne Information über die Herkunft, wo das Tier her ist. Eine klare und verpflichtende Herkunftsbezeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in den Speisen unserer Gastronomie bringt Klarheit und die Möglichkeit zur aktiven Entscheidung für unsere regionale Produkte“, so begründet die Grüne Landessprecherin Helga Krismer ihren Vorstoß in der NÖ Landtagssitzung. Konsument*innen begrüßen eine verpflichtende Auslobung der Herkunft, da Herkunft durchaus ein Qualitätsmerkmal ist. Dies erleichtert die Kaufentscheidung und bestärkt die Verwendung von regionalen Produkten in der Gastronomie. Eine Kennzeichnung bedeutet für Gastronom*innen keinen großen Aufwand, da diese ja bei der eingekauften Ware nachverfolgbar ist. Gerade Gastronom*innen, die mit regionalen Produzent*innen kooperieren, profitieren davon. Der Grüne Vorschlag führt zu einer erhöhten Nachfrage nach heimischen Produkten und somit auch zu einer Verminderung von Tiertransporten. Damit wird Tierleid reduziert und CO2 eingespart.
„ÖVP, SPÖ und NEOS lehnen die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie ab und blockieren damit die lückenlose Transparenz im Sinne der KonsumentInnen. Lieber verschleiert man die Herkunft von Fleisch, Milch und Eier und nimmt Lebensmittelskandale und Tierleid in Kauf, anstatt auf eine Besserstellung der heimischen Lebensmittel zu setzen“, so Helga Krismer.
Antrag
der Abgeordneten Dr.in Helga Krismer-Huber, Mag. Georg Ecker, Mag.a Silvia Moser betreffend Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie
Die Bundesregierung hat sich laut Regierungsprogramm die Umsetzung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier in Speisen der Gemeinschaftsverpflegung sowie als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln laut Regierungsprogramm zur Aufgabe gemacht.
Diese Herkunftskennzeichnung wird von Konsument*innen sehr begrüßt, da man dadurch erkennen kann, welche Tierschutzstandards (österreichische, EU-rechtliche, nichts dergleichen) der Produktion des jeweiligen Lebensmittels zugrunde liegen. Bei einigen Produkten nehmen Österreich oder die EU bereits eine Vorreiterrolle ein, zB. österreichische Putenhaltung, EU-weites Verbot der Käfighaltung bei Legehennen. Die COVID-Krise hat einen Trend der letzten Jahre zusätzlich verstärkt und gezeigt, dass Konsument*innen auf Regionalität in der Ernährung großen Wert legen. So können sie sich in Zukunft aktiv für oder, wenn gewollt, auch gegen regionale Produkte entscheiden. Transparenz ist die Grundlage für eine bewusste Kaufentscheidung. Für Landwirt*innen hat die Herkunftskennzeichnung zahlreiche Vorteile in der Vermarktung, da Kund*innen gerne zu heimischen Lebensmitteln greifen. Somit kann eine deutliche Besserstellung am österreichischen Markt erzielt werden. Diese Herkunftskennzeichnung soll auch in der Gastronomie umgesetzt werden. Während man im Lebensmittelhandel die Herkunft der Produkte gut erkennen kann, ist deren Herkunft in der Gastronomie meist gänzlich unbekannt. Es liegt keine sachliche Rechtfertigung vor, die Gastronomie anders zu behandeln als die Gemeinschaftsverpflegung im engeren Sinn, weil hier und dort Konsument*innen ein Recht darauf haben, zu wissen, was auf ihren Tellern landet. Eine Kennzeichnung lediglich des Herkunftslandes bedeutet für Gastronom*innen keinen großen Aufwand, da diese ja bei der eingekauften Ware nachverfolgbar ist. Gerade Gastronom*innen, die mit regionalen Produzent*innen kooperieren, profitieren davon. Die Maßnahme führt darüber hinaus zu einer erhöhten Nachfrage nach heimischen Produkten und somit auch zu einer Verminderung bzw. Verkürzung der Tiertransporte. Tierleid wird reduziert, CO2 eingespart.
Die Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie unterstütz den Klimaschutz und die Maßnahmenperiode 2021-2025 des NÖ Klima- und Energieprogramms. Hier werden die lückenlose Herkunftskennzeichnung bei Lebensmittel und die Förderung lokaler Produkte im Lebensmittelhandel UND der Gastronomie als Mittel zum Zweck angeführt. Österreich könnte hier eine EU-weite Vorreiterrolle einnehmen. Daher stellen die gefertigten Abgeordneten folgenden
Antrag
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
„Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um sich bei dieser für die Umsetzung der nationalen Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie im Sinne der Antragsbegründung einzusetzen.“
Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem LANDWIRTSCHAFTS-AUSSCHUSS zur Vorberatung zuzuweisen.
Foto: Die Grünen Niederösterreich
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