„Wir brauchen einen Kollektivvertrag für Arbeit im Home-Office!“

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„Wir brauchen einen Kollektivvertrag für Arbeit im Home-Office!“

23. Jun. 2020 | Wien

Der Begriff Telearbeit beschreibt Arbeitsformen, bei denen Mitarbeiter ihre Tätigkeiten ganz oder teilweise außerhalb der Gebäude des Arbeitgebers verrichten. Eine besondere Form dieser mobilen Arbeit wird Home-Office genannt, wobei die Arbeit in diesem Fall zur Gänze beim Arbeitnehmer zu Hause geleistet wird. War dies in der Vergangenheit auf Einzelfälle beschränkt, so wurde durch die Corona-Krise diese Arbeitsform sehr häufig vom Arbeitgeber verlangt, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Minimiert wurden dabei allerdings auch die Kosten für den Arbeitgeber und die Arbeitsrechte der Mitarbeiter.

Trend

Neuerdings wird arbeiten im Home-Office vielfach auch auf Wunsch der Beschäftigten gestattet. Dass der Trend in diese Richtung geht, birgt allerdings auch große Gefahren, denen es gilt von den Gewerkschaften einen Riegel vorzuschieben. Selbstausbeutung ist hier nämlich sehr oft anzutreffen. Dass der bisweilen weite Weg zur Arbeit wegfällt, sehen vor allem die Pendler durchaus positiv.

Wer zahlt?

Fritz Pöltl und Thomas Rasch von der AK-Fraktion FCG-ÖAAB fordern deshalb verstärkte Anstrengungen zur Absicherung der Arbeitnehmerrechte auch bei Home Office. Fritz Pöltl: „Wir brauchen klare arbeitsrechtliche Regelungen und die zwingende Einbindung des Betriebsrates mittels Betriebsvereinbarungen sowie der Gewerkschaften über die kollektivvertragliche Ebene für Arbeit im Home-Office!“ Es geht dabei sowohl um Arbeitszeiten und Pausenregeln als auch um die wichtige Frage der Kostenaufteilung für die jeweilige Infrastruktur wie Mietanteil, Telefongebühren, Computerausstattung etc. Thomas Rasch: „Es kann doch nicht sein, dass die Arbeitnehmer die Kosten für ihre Tätigkeit im Home-Office selbst tragen müssen und die Unternehmer sich damit aber Einsparungen und höhere Gewinne erwirtschaften“.

Bild von Free-Photos auf Pixabay 

Text: Fraktion christlicher Gewerkschafter Wien, 23. Jun. 2020

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