Verlustersatz für indirekt betroffene Landwirte beschlossen

Politik & Wirtschaft

ab 15. Februar 2021

Verlustersatz für indirekt betroffene Landwirte beschlossen

24. Jän. 2021 | St. Pölten

Die Corona-Krise hat einzelne Branchen der Landwirtschaft, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen und zu existenzbedrohenden Umsatzeinbußen und Verlusten geführt.

Mit dem neuen „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ in der Höhe von 60 Millionen Euro wurde nun eine Hilfe von der Bundesregierung und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger umgesetzt. Ziel ist es, die Bäuerinnen und Bauern bestmöglich zu unterstützen, indem Einkunftsverluste aufgrund Corona-bedingter Einnahmenverluste zumindest teilweise ersetzt werden. Beantragung und Abwicklung ist ab 15. Februar 2021 über die AMA möglich.

Die niederösterreichische Bauernbundspitze um Obmann LH-Stv. Stephan Pernkopf und Direktor Paul Nemecek begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich und bedankt sich besonders bei Bundesministerin Köstinger und Bauernbundpräsident Georg Strasser für den leidenschaftlichen Einsatz und die starke Vertretung von Niederösterreichs Bauern.

„Die Bäuerinnen und Bauern sind die Garanten der Selbstversorgung mit heimischen Lebensmitteln. Doch auch sie werden durch die Auswirkungen der Corona-Krise schwer getroffen. Wichtig ist in dieser Situation eine einfache, praktikable, direkte und vor allem schnelle Hilfe. Mit diesem guten Verhandlungserfolg und der Umsetzung des Verlustersatzes wurde genau das erreicht und die richtigen Schritte gesetzt“, so Pernkopf und Nemecek zur heute präsentierten Entscheidung.

70 Prozent des Einkunftsverlustes werden ersetzt

Beantragen kann den Verlustersatz jeder landwirtschaftliche Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Einnahmenverlust erlitten hat. Da die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen sind, wird der Verlust für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ein Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für die Förderung (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell). 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Förderung gewährt. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei bis zu 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten.

Nähere Informationen zum neuen Verlustersatz wie auch zu den weiteren Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für die heimische Landwirtschaft stehen auf www.landwirtschaft.at zur Verfügung.

Quelle: APA-OTS
Fotocredit: Roschmann

Text: Bauernbund Niederösterreich, 24. Jän. 2021

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