Politik & Wirtschaft
AK Kärnten
Überparteiliche Forderung zur Beibehaltung der „Abschlagsfreiheit“ bei 45 Erwerbsjahren
n der Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten stand am Donnerstag, den 5. November, neben richtungsweisenden Resolutionen und Anträgen an Bund und Land besonders ein Thema im Fokus: Die Sicherung und Rettung von Arbeitsplätzen. „Wir brauchen Arbeitsplätze für jene die arbeiten wollen und nicht aufgrund eines Virus ausgebootet werden. Wir stellen uns den Herausforderungen und werden alle uns zur Verfügung stehenden Werkzeuge einsetzen, um Beschäftigten wie arbeitslos gewordenen Menschen zu helfen“, betonte AK-Präsident Günther Goach.
In Zeiten von Corona herrscht bei den Beschäftigten besondere Unsicherheit. Sozial wie auch finanziell. AK-Präsident Goach sprach einleitend in der AK-Vollversammlung „dass es bei aller Unsicherheit gerade für die AK Priorität haben muss, Menschen mit unserem Service und vor allem als Interessenvertretung zur Seite zu stehen“. Nur gemeinsam können Maßnahmen gesetzt und Menschen in Beschäftigung gebracht oder gehalten werden.
Goach erwähnte die prekäre Situation am Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie. Die am Vortag präsentierte Konjunkturstudie der AK Kärnten und dem Joanneum Research untermauerte faktenbasiert die Argumentation des AK-Präsidenten, dass Menschen als Fachkräfte qualifiziert werden müssen. „Wir brauchen jetzt einen zielgerichteten Einsatz der zusätzlichen Mittel von rund 40 Millionen Euro für das AMS Kärnten zur Qualifizierung, um Menschen für den ersten Arbeitsmarkt wieder fit zu machen“, so Goach und bezog sich vor allem auf die schwierige Lage der älteren Menschen bei der Arbeitssuche. Der demographische Wandel darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. „Obwohl Kärnten wirtschaftlich sehr gut aufgestellt ist, muss unser Bundesland attraktiver werden, um auch junge Arbeitnehmer anzuziehen und die wirtschaftliche Zukunft zu sichern“, bekräftigte Goach.
45 Jahre sind genug
„Wenn Arbeitnehmer 45 Jahre ihren Beitrag geleistet haben, dann darf es keine Abschläge geben“, forderte Goach in Zusammenhang der überparteilich gemeinsam verabschiedeten Resolution ‚Beibehaltung der Abschlagsfreiheit bei vorzeitigen Pensionen bei Vorliegen von 45 Erwerbsjahren und Nachbesserung der geltenden Regelung‘.
Mit Jänner 2014 wurde die Abschlagsfreiheit für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (sog. Hacklerregelung) abgeschafft. Mit 1. Jänner 2020 wurde die „Abschlagsfreiheit“ wiedereingeführt. Laut aktuellen Aussagen der Bundesregierung soll diese Regelung wieder aufgehoben werden – das Parlament der ArbeitnehmerInnen in Kärnten stellt sich entschieden gegen diese geplante Abschaffung.
Im Namen der Arbeitnehmervertretung verurteilte AK-Präsident Günther Goach abschließend nochmals den verübten Terroranschlag in Wien: „Gewalt und Terror dürfen in Österreich keinen Platz haben. Die Arbeiterkammer steht auf der Seite von jenen, die für Demokratie und Freiheit stehen“.
Weitere Resolutionen und Anträge, die in der AK-Vollversammlung verabschiedet wurden:
Resolutionen
- Beibehaltung der Abschlagsfreiheit bei vorzeitigen Pensionen bei Vorliegen von 45 Erwerbsjahren und Nachbesserung der geltenden Regelung (Gemeinsame Resolution)
- Krise meistern – Konjunktur ankurbeln – Beschäftigung sichern
- Frauen, Familie und Corona
- COVID-19: Steuergerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anträge
- Entlastung für die Kärntner Pendlerinnen und Pendler
- Mobiles Arbeiten – Homeoffice fair und gerecht gestalten
- Ausdehnung des Rücktrittsrechtes bei Kreditverträgen auch auf Leasingverträge
- Wo bleibt der Corona Tausender für die Heldinnen und Helden der Krise?
- Pflegeausbildung – angemessene Entschädigung
- Erhöhung der Pendlerförderung
- Erwerbstätige Eltern in der Corona-Krise endlich unterstützen
- Längst überfällige Indexanpassung Kilometergeld
- Klare Regeln zur Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Homeoffice-Vereinbarungen schaffen
- „Mehr Netto vom Brutto“ – Senkung des Steuersatzes von Sozialplanzahlungen auf 6 Prozent und Anhebung der Begünstigungsgrenze.
Der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2021 wurde einstimmig in der AK-Vollversammlung angenommen.
Quelle: APA-OTS
Fotocredit: AK_Walter Fritz
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