St. Pöltner Rathausbezirk öffnet am 11. Mai

Politik & Wirtschaft

Eingeschränkter Parteienverkehr

St. Pöltner Rathausbezirk öffnet am 11. Mai

08. Mai. 2020 | St. Pölten

Bürgerservice, Sozialhilfe, Jugendwohlfahrt und Behörden öffnen am Montag, den 11. Mai. Damit wird auch das Rathaus-Tor ab diesem Zeitpunkt wieder geöffnet sein. Der gesamte Magistratsbetrieb wird für die St. Pöltnerinnen und St. Pöltner Schritt für Schritt bis 18. Mai hochgefahren – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und Sicherheitsabstände sowie vorerst noch mit eingeschränkten Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr).

„Beim Hochfahren der Service-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger sind viele Faktoren zu berücksichtigen – von der Kinderbetreuung, über Hygienemaßnahmen, bauliche Vorrichtungen, Homeoffice, bis hin zur Teilung unserer MitarbeiterInnen in zwei Teams, damit wir im Falle einer Infektion weiterhin den Dienstbetrieb aufrechterhalten können. Deshalb erfolgt das Hochfahren schrittweise und mit vorerst noch eingeschränkten Parteienverkehrszeiten. Wir folgen hier einem klaren, wohlüberlegten Stufenplan und ich bedanke mich ausdrücklich bei meiner Mannschaft im Rathaus für die Professionalität und Flexibilität in dieser gesamten Phase und bei der St. Pöltner Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis“, so Bürgermeister Mag. Matthias Stadler.

Vollbetrieb ab 18. Mai

Die aktuell im Tourismusbüro untergebrachte Bürgerservice-Stelle wird ab 11. Mai wieder wie gewohnt im Rathaus zur Verfügung stehen (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr). Ab 18. Mai sollen grundsätzlich wieder alle Leistungen angeboten werden. Um Wartezeiten zu vermeiden und das Service für die BürgerInnen zu optimieren, wird es künftig möglich sein, bei einigen Magistratsstellen online Termine zu reservieren. „Sollte es gerade an den ersten Tagen dennoch zu Wartezeiten kommen, bitten wir natürlich um Verständnis für diese außerordentliche Situation“, zeigt sich Stadler realistisch.

Bürgerservice wird ausgeweitet

Neben Anlagenbehörde, Baupolizei, Berufszugangsrecht und Veranstaltungsbehörde werden nun in einem nächsten Schritt Gesundheitsamt, Niederlassungsbehörde, Passamt, Stadtplanung, Standesamt und Vermessung solche Online-Terminvergaben anbieten. Die jeweiligen Terminkalender werden auf der Webseite der Stadt St. Pölten unter www.st-poelten.at/termine online gestellt.

Baubehörde

Online: partner.venuzle.at/baupolizei-stpoelten

Telefon: 02742/333 2161

Gesundheitsamt (Untersuchungen und Impfungen)

Online: partner.venuzle.at/gesundheitsamt-stpoelten

Telefon: 02742/333 2515 bzw. 2517

Anlagenbehörde

Online: partner.venuzle.at/gewerbebehoerde-stpoelten

Telefon: 02742/333 2111

Veranstaltungsbehörde

Online: partner.venuzle.at/gewerbebehoerde-stpoelten

Telefon: 02742/333 2121

Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde

Online: partner.venuzle.at/niederlassungsbehoerde-stpoelten

Telefon: 02742/333 2082 bzw. 2084

Passamt

Online: partner.venuzle.at/passamt-stpoelten

Telefon: 02742/333 2080 bzw. 2081

Stadtplanung & Vermessung

Online: partner.venuzle.at/stadtplanung-vermessung-stpoelten

Telefon Stadtplanung: 02742/333 2411

Telefon Vermessung: 02742/333 3151

Standesamt

Online: partner.venuzle.at/standesamt-stpoelten

Telefon: 02742/333 2022 bzw. 2023 oder 2024

Darüber hinaus wird auch weiterhin auf die Möglichkeiten hingewiesen, die Anliegen per E-Mail bzw. über die Online-Formulare vorzubringen, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Registrierung erforderlich

Für die Buchung eines Termins ist zuerst eine Registrierung mit Familiennamen, Vornamen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich. Zur Sicherung ist ein Passwort notwendig. Die Zugangsdaten für den Kalender werden nach der Registrierung automatisch per E-Mail übermittelt. Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Termin bei den genannten Stellen online gebucht werden. In einem Eintragungsfeld im Buchungsformular können nähere Angaben zum Anliegen gemacht werden. Das erleichtert den Verwaltungsstellen die Vorbereitung auf den Termin und gewährleistet eine rasche Erledigung. Der gebuchte Termin wird per E-Mail bestätigt. In der Nachricht sind nähere Informationen zur Erledigung des Anliegens enthalten. Diese Buchungsbestätigung ist zum Termin (ausgedruckt oder in elektronischer Form) mitzubringen und gilt als Zutrittsberechtigung ins Rathaus. Selbstverständlich kann ein Termin bei der jeweiligen Behörde auch telefonisch gebucht werden.

Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen

Bei Bürgeranliegen und Behördengängen ist die Möglichkeit der elektronischen, postalischen oder telefonische Abwicklung zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein bzw. bereits ein persönlicher Termin vereinbart worden sein, gelten folgende Regelungen:

  • Der Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  • Ein Mund- und Nasenschutz ist vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann.
  • In Räumlichkeiten 1 m Abstand zwischen allen Personen sowie die allgemeinen Hygienemaßnahmen (wie Händewaschen) einhalten.
  • Ansammlungen sind zu vermeiden

Foto: Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

Text: Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, 08. Mai. 2020

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