Schafft wesentliche Voraussetzung für den Verkauf von zulassungsfähigen Fahrzeuge durch Firmen

Politik & Wirtschaft

Landesregierung genehmigt jährlich 13.260 Fahrzeuge

Schafft wesentliche Voraussetzung für den Verkauf von zulassungsfähigen Fahrzeuge durch Firmen

24. Jul. 2020 | St. Pölten

Gerade während der Corona-Krise zeigte sich die Bedeutung der Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten des Amtes der NÖ Landesregierung. Im Fahrzeuggenehmigungsbereich wurden auch während des Lockdowns Genehmigungen für systemrelevante Fahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge zur Lebensmittelversorgung ausgestellt.

„Pro Jahr werden circa 3.780 Einzelgenehmigungen, 1.300 Ausnahmegenehmigung, 8.180 Eintragungen für Änderungen an Fahrzeugen durchgeführt“, betont Landesrat Jochen Danninger und führt weiter aus: „In Summe werden so jährlich über 13.260 Genehmigungen abgewickelt.“

Die Abteilung verfügt für die Überprüfungen über sechs Landesfahrzeugprüfstellen mit acht Prüfstraßen, die über das gesamte Bundesland verteilt sind: So gibt es in Amstetten, Brunn/Wild, Gerasdorf, St. Pölten, Weikersdorf und Wiener Neudorf Prüfstellen, um den Antragstellern angemessen Anfahrtswege bieten zu können.

„Für Firmen, die mit Fahrzeugen handeln, Komplettfahrzeuge wie Anhänger fertigen, Aufbauten produzieren oder im Fahrzeug-Tuningbereich tätig sind, ist die Abteilung Technische KFZ-Angelegenheiten des Landes Niederösterreich ein verlässliches Service-Center. Ihre Tätigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit diese niederösterreichische Firmen zulassungsfähige Fahrzeuge liefern bzw. verkaufen können“, überzeugte sich bei einem Besuch Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger persönlich.

Hauptschwerpunkte bei Fahrzeuggenehmigungen sind Fahrzeugen, die durch Umbau vervollständigt wurden, wie LKW mit Kühlaufbau, Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge, die einzeln produziert werden wie landwirtschaftliche Anhänger. Darüber hinaus werden auch Fahrzeuge genehmigt, die über keine vollständige EU-Bauartgenehmigung verfügen, wie beispielsweise historische Fahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Werden bei der Überprüfung eines Fahrzeuges keine Mängel festgestellt wird sofort im Anschluss das Fahrzeugdokument fertiggestellt und der erstellte Fahrzeugdatensatz in die bundesweite Genehmigungsdatenbank überspielt. Im optimalen Fall dauert es von der Antragstellung bis zur Fertigstellung weniger als eine Stunde. Über die Homepage ist es auch möglich Genehmigungstermine online zu buchen:

http:www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Terminverwaltung.html

Foto: © NLK/Pfeiffer

Text: Pressestelle NÖ Landesregierung, 24. Jul. 2020

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