Reisender mit 97.510 Euro in bar kontrolliert – Steuerschuld damit beglichen

Politik & Wirtschaft

Flughafen-Zoll

Reisender mit 97.510 Euro in bar kontrolliert – Steuerschuld damit beglichen

13. Mai. 2021 | Wien

Am Freitagnachmittag des 7.5.2021 ging die Reiseplanung eines Unternehmers nicht auf. Am Abfluggate des Fluges nach Kairo (Ägypten) am Flughafen Wien Schwechat wurde der Reisende von Zöllnern der Zollstelle Flughafen Wien kontrolliert und hinsichtlich der Mitnahme von Bargeld befragt. Was nach Aussagen des Kontrollierten mit 3.000 Euro in bar begann, endete mit der Feststellung von mitgeführten 97.510 Euro in bar.

Das Geld hatte der Mann auf 4 Sparkassen-Umschläge verteilt in seiner Bauchtasche und seinem Handgepäckskoffer getragen. In den Räumlichkeiten der Zollstelle, wo die Befragung stattfand, weitete der Befragte seine Erstaussage von 3.000 Euro auf 70.000 Euro Bargeld aus. Die weitere, genaue Kontrolle durch die Flughafen-Zöllner ergaben aber 97.510 Euro, die er mit sich führte.

100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt

Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen.

In hervorragender Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle.
90.900 Euro des mitgeführten Bargelds wurden vor Ort gepfändet.

Für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln besteht Anmeldepflicht beim Zoll, sobald die Grenzen in die EU bzw. aus der EU überschritten werden. Aufgrund der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gem.§ 48b FinstrG wurde eine Geldstrafe in Höhe von 5.500 Euro eingehoben.

„Die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen dient insbesondere dem Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus. Das sind mir wichtige Anliegen, genauso wie faire und gleiche Wettbewerbsverhältnisse sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Österreich sicherzustellen“, so Finanzminister Gernot Blümel, der den bemerkenswerten Aufgriff weiter kommentiert: „Steuerschulden beim Finanzamt aufzubauen, aber gleichzeitig das Geld ins Ausland bringen zu wollen, verstehe ich nicht darunter! Zoll und Finanzamt haben ausgezeichnet zusammengearbeitet und schnell und richtig gehandelt!“

Quelle: Copyright APA-OTS Originaltext-Service und Bundesministerium für Finanzen
Alle Rechte vorbehalten
Fotocredit: BMF/Zoll

Text: Bundesministerium für Finanzen, 13. Mai. 2021

weitere Artikel zum Thema Wirtschaft:

NÖ Unternehmen brauchen Politik mit Hausverstand

Mission Hausverstand

Politik & Wirtschaft NÖ Unternehmen brauchen Politik mit Hausverstand

22. Apr. 2022 | St. Pölten

Der NÖ Wirtschaftsbund startet unter dem Titel „Mission Hausverstand“ einen umfassenden Beteiligungsprozess mit Mitgliedern und Funktionären

Jeder zweite Wiener Betrieb investiert in Nachhaltigkeit

Umfrage der WK Wien

Politik & Wirtschaft Jeder zweite Wiener Betrieb investiert in Nachhaltigkeit

16. Nov. 2021 | Wien

Projekte zur Ressourcenschonung und E-Autos besonders gefragt – Ruf nach mehr Förderung für Gebäudesanierung und ökologischen Steueranreizen.

„Meilenstein für den  Forschungsstandort Niederösterreich“

Klubobmann Schneeberger

Politik & Wirtschaft „Meilenstein für den Forschungsstandort Niederösterreich“

22. Okt. 2021 | St. Pölten

In der kommenden Landtagssitzung am 21. Oktober 2021 soll die dritte Ausbaustufe des Institute of Science and Technology (IST-Austria) beschlossen werden.

Frühere Artikel mit Monatswahl

Frühere Artikel mit Monatswahl

Allgemeine Nutzungsbedingungen / DSGVO

Diese Webseite verwendet Cookies. Bitte lese unsere Datenschutzrichtlinien durch. Um auf unsere Webseite zu gelangen, drücke bitte auf Akzeptieren!

Cookies die wir verwenden

Diese Webseite verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinien durch. Um auf unsere Webseite zu gelangen, drücken Sie bitte auf akzeptieren!

PHPSESSID
PHP für innere Verwendung. Session Identifizierung, ist aktiv bis zur Schließung des Browser.

gtc_lang
Die Programiersprache der Webseite. Das hat auf der Webseite immer HU Wert. Wird vom Administrations-System verwendet. Läuft nach einem Monat ab.

gtc_gdpr
Wird für die DSGVO Akzepierung verwendet, läuft nach 3 Monaten ab.

GTC_ENTITY_user
Für registrierte User. Wenn mann registriert ist, enthält es eine unique Identifikation, mit welcher der User automatisch bei der wieder-Öffnung des Browsers eingeloggt wird. Auf dieser Seite gibt es zur Zeit keine Registration.

Die Seite verwendet keine speziellen Cookies die die Daten des Users behandeln, sondern nur ausschließlich welche, die nicht auf die Daten der User zugreifen.

Falls wir in Zukunf Marketing-Cookies verwenden, finden sie die Liste der Cookies auf dieser Seite und können dann den entsprechenden Kasten zur Akzeptanz anklicken..