Politik & Wirtschaft
Verordnungen fehlt es an Konsequenz
Massive Ungleichbehandlung von Grenzpendlern bei der Corona-Testpflicht
Gleichzeitig müssen sich auch Schüler mehrmals pro Woche einem Test unterziehen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ausgenommen davon sind jene Menschen, die in den letzten sechs Monaten eine Covid-19-Infektion oder Erkrankung durchgemacht haben und dafür eine ärztliche Bestätigung vorweisen können. Ein maximal sechs Monate alter Antikörper-Test, mit dem Antikörper gegen Covid-19 im Blut nachgewiesen werden können, macht eine Testpflicht ebenfalls obsolet.
Allerdings gelten die genannten Ausnahmen von einer Testpflicht nicht für Personen, die als Pendler einer Arbeit im benachbarten Ausland nachgehen. Sie müssen pro Woche einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage ist. Jedenfalls fehlt ein entsprechender Passus für solche Ausnahmen in der neuen Covid-19-Einreiseverordnung.
Diesen Umstand kritisiert NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: „Die wöchentliche Testpflicht ist für Pendler schon an sich eine Zumutung. Dass es aber für Österreichs Pendler nach durchgemachter Infektion keine Ausnahme von der Testpflicht wie für andere Personen gibt, erschwert deren Leben noch zusätzlich.“ Denn medizinische Erkenntnisse rund um Infektionen und Übertragungen müssten für alle Menschen gelten.
Ebenfalls mit erschwerten Bedingungen konfrontiert sind Pendler derzeit bei den angelaufenen Gratis-Tests in Apotheken. So weist Loacker darauf hin, dass diese dort ohne österreichische E-Card keinen Gratis-Test absolvieren können, sondern ihn selbst bezahlen müssen. „Der Apotheker muss für die Verrechnung die E-Card stecken. Sonst kann er mit dem Bund nicht abrechnen.“ Auch hier brauche es eine andere Lösung. (gübi/mm)
http:www.ris.bka.gv.at
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Foto: pasja1000 auf Pixabay
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