Feriencamps werden in diesem Sommer möglich

Politik & Wirtschaft

Aschbacher/Anschober/Raab

Feriencamps werden in diesem Sommer möglich

15. Jun. 2020 | Wien

Neue Verordnung bringt Präventionskonzept als Schlüssel des Schutzes vor Ansteckung.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Spiel und Freizeit. Nach den Herausforderungen der vergangenen Wochen ist es in diesem Jahr ganz besonders wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche in den Sommerferien erholen und Kraft tanken können. Wir haben daher die Möglichkeit einer kinder- und jugendgerechten Ferienbetreuung sichergestellt“, so Familien- und Jugendministerin Christine Aschbacher.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betont: „Kinder und Jugendliche sind von der Corona-Krise stark betroffen und konnten einige Zeit hindurch Freundinnen und Freunde nicht direkt treffen, leben teils in engen Wohnverhältnissen und sind teilweise in ihrer Bewegung eingeschränkt. Umso wichtiger ist es, dass die Ferienbetreuung im Sommer unter der Einhaltung bestimmter Regeln, wie kleine Gruppengrößen und die Erstellung und Umsetzung eines COVD-19-Präventionskonzeptes, sichergestellt ist. Mit diesen Maßnahmen ermöglichen wir trotz der schwierigen Situation auch diesen Sommer Ferienspaß für die Kinder - und auch eine Entlastung für viele Eltern.

Frauenministerin Susanne Raab ergänzt: „Für viele Eltern waren die vergangenen Monate durch die Mehrfachbelastung aufgrund von Home Office und Home Schooling eine herausfordernde und auch kräftezehrende Zeit. Vor allem viele Frauen haben dabei Großartiges geleistet. Daher ist es gerade für berufstätige Eltern und insbesondere für alle Alleinerzieherinnen umso wichtiger, dass die Betreuung ihrer Kinder in den Sommerferien abgesichert ist.

Die neuen Regelungen

Unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden können, wurde in einer Verordnung, die morgen in Kraft tritt, geregelt. Die wichtigsten Neuerungen: Ähnlich wie in den Schulen muss in Kleingruppen - weil bei Kindern realistisch nicht anders umsetzbar - kein Mindestabstand eingehalten werden und es muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Pro Kleingruppe sind allerdings maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Personen, die zur Durchführung des Ferienlagers erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen. Außerdem muss die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Zentrale Voraussetzung ist ein COVID-19-Präventionskonzept, das vom Veranstalter erstellt und umgesetzt werden muss. Darin müssen vor allem folgende Punkte enthalten sein:

1. Schulung der Betreuer

2. spezifische Hygienemaßnahmen

3. organisatorische Maßnahmen, wie die Gliederung in Kleingruppen

4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Oberste Priorität ist und bleibt die Gesundheit – auch bei der Ferienbetreuung im Sommer. Vielen Dank an alle Organisatoren, die mit den herausfordernden Umständen im heurigen Jahr zurechtkommen“, so Aschbacher abschließend.

Foto: Bild von luvmybry auf Pixabay 

Quelle: APA - OTS

Text: Bundespressedienst, 15. Jun. 2020

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