Dank für finanzielle Hilfe – Details für Umsatzersatz indirekt betroffener Betriebe müssen rasch kommen

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WKÖ-Gewerbe und Handwerk

Dank für finanzielle Hilfe – Details für Umsatzersatz indirekt betroffener Betriebe müssen rasch kommen

19. Dez. 2020 | Wien

„Der neuerliche harte Lockdown von 26. Dezember 2020 bis 18. Jänner trifft die betroffenen Betriebe mit voller Wucht, besonders bitter ist das für die körpernahen Dienstleister, die eben erst aufsperren durften und schon bald wieder geschlossen werden“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Klar ist, dass die finanziellen Hilfen für das Überleben der Betriebe unabdingbar notwendig sind. Nur so können die Arbeitsplätze gehalten und den Unternehmen und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Zukunftsperspektive gegeben werden. Ich danke der Bundesregierung, dass sie – besser als alle anderen EU-Staaten - erkannt hat, dass die Wirtschaft gehalten werden muss, um diese Krise überwinden zu können. Ich appelliere an die Bevölkerung, diese Bemühung zu unterstützen, indem sie die Vorsichtsmaßnahmen im Umgang miteinander strikt und verantwortungsbewusst einhält“, so Obfrau Scheichelbauer-Schuster.

Ein wesentlicher Schritt ist die heute präsentierte Ausweitung der Unterstützung durch die öffentliche Hand. So bekommen körpernahe Dienstleister nun auch einen Umsatzersatz für die Ausfallstage bis Jahresende im Ausmaß von 50 Prozent, wobei als Vergleichszeitraum - wie von der WKÖ gefordert – der Umsatz des Dezember 2019 gilt. Auch der Umsatzersatz und die Abholmöglichkeit für die Silvesterware bei den Floristen ist eine wichtige Hilfe für diese gebeutelte Branche österreichischer Handwerkskunst. Zudem gibt es nun auch eine Kompensationsleistung für Zulieferer und andere indirekt betroffene Branchen, für die sich die Wirtschaftskammer massiv eingesetzt hat. Scheichelbauer-Schuster: „Es ist eine Erleichterung, dass nun endlich auch der Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe kommt und ab Ende Jänner beantragbar sein soll. Ziel muss sein, dass die Beantragung möglichst schnell stattfinden kann. Es zählt jeder Tag. Der angekündigte Umsatzersatz ist ein dringend notwendiges Signal für tausende Zulieferer, vom Lebensmittelgewerbebetrieb über den Veranstaltungstechniker und Zeltverleiher bis zum Textil- und Gebäudereiniger und vielen anderen Dienstleistern, die dem Tourismus und dem Veranstaltungsbereich zuliefern. Er verschafft den Betrieben endlich die dringend benötigte Luft zum Atmen.“

Wichtig ist, dass die Wirtschaftshilfen nun effektiv, rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden und so vielen Betrieben wie möglich zur Verfügung stehen. Daher ist eine rasche Klarheit über die Details der Beantragung unbedingt notwendig.

Scheichelbauer-Schuster unterstreicht abschließend nochmals, dass die Ausweitung der Unterstützungshilfen nicht nur den Betrieben, sondern auch den Beschäftigten nützt. „Nur wenn wir das Überleben der Betriebe sichern, bleibt der Wirtschaftsmotor am Laufen und können Arbeitsplätze geschützt werden.“

Quelle: APA-OTS
Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

Text: Wirtschaftskammer Österreich, 19. Dez. 2020

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