70/70/70-Gutscheine gesetzwidrig

Politik & Wirtschaft

3-Tages-Festivals

70/70/70-Gutscheine gesetzwidrig

11. Mai. 2020 | Wien

Erläuterungen sind kein Gesetz

Der Gesetzgeber hat mit dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) eine komplizierte und unklare Zwangsgutscheinregelung für Kultur-, Kunst- und Sportevents geschaffen. Unter 250 Euro Kaufpreis bekommt der Kunde bis 70 Euro einen Gutschein, den Rest in Geld. Der Veranstalter darf auch für den Gesamtpreis einen Gutschein anbieten, das kann der Kunde aber ablehnen.

Im Justizausschuss beschloß man einen Bericht, wonach bei mehrtägigen Veranstaltungen der Veranstalter pro Tag 70 Euro in Gutscheinen anbieten dürfe. Dieser Bericht hat keine Deckung im Gesetz.

”Ein Husch-Pfusch-Gesetz mehr, das nun die Bürger verwirrt. Veranstalter verwechseln JA-Bericht mit dem Gesetz und machen Kunden glauben, dass sie idR nur einen Gutschein bekommen würden und das legal sei,” kritisiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Wer sich mit den Konzertveranstaltern solidarisch zeigen will soll das freiwillig tun und nicht aufgrund von Irreführungen dazu gezwungen werden. Es gilt laut Gesetz: 3 Tage eine Karte = 70 Euro Gutschein, Rest in Geld.”

Fotos: pixabay

Text: (APA-OTS) /Presse - Verbraucherschutzverein, 11. Mai. 2020

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