Wer übernimmt Kosten für längeren Aufenthalt?

Reisen

Quarantäne im Österreich-Urlaub!

Wer übernimmt Kosten für längeren Aufenthalt?

10. Jun. 2020 | Wien

Mehr Reisende als gewöhnlich werden ihren Sommerurlaub heuer in Österreich verbringen. Das Risiko, dass neuerlich eine behördliche Quarantäne an bestimmten Orten Österreichs verhängt wird, ist zwar momentan als eher gering einzuschätzen – dennoch besteht diese Gefahr bei einem Anstieg der Infektionszahlen in einem Gebiet. Wer in diesem Fall die Kosten für die zusätzlichen unfreiwilligen Nächte im Hotel trägt, hängt auch davon ab, ob man die Reise pauschal oder individuell gebucht hat. Hat der Hotelgast eine Pauschalreise gebucht (in Kombination mit der Anreise oder mit Zusatzleistungen wie z. B. Konzerttickets), übernimmt in der Regel der Reiseveranstalter die Kosten für einen Zeitraum von maximal drei Nächten, wenn die vereinbarte Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist. Von dieser Kostenbeschränkung ausgenommen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen.

Schwieriger zu beantworten ist die Frage zur Kostenübernahme für einen unfreiwilligen längeren Aufenthalt, wenn man nur das Hotel gebucht hat. Dann sind die Kosten für eine "Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen" gemäß österreichischem Epidemiegesetz zwar vom Bund zu tragen. Doch für welchen Personenkreis und welche Kosten genau (z.B. nur Nächtigung oder auch Verpflegung) das gilt, ist mangels Judikatur noch nicht geklärt. Wer also von der Unterkunft aufgefordert wird, die Mehrkosten für die Quarantäne-Zeit zu begleichen, sollte auf der Rechnung den Vermerk "Bezahlung unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung" hinzufügen.

ÖAMTC-Schutzbrief übernimmt Übernachtungskosten bei Quarantänefällen In der Coronavirus-Krise hat der Mobilitätsclub rasch reagiert und sein Leistungs-Portfolio für Reisen innerhalb Österreichs noch einmal erweitert: Wird während des Urlaubs in Österreich eine behördliche Quarantäne im Urlaubsort verhängt und die Heimreise kann nicht wie geplant angetreten werden, sind Schutzbrief-Inhaber auf der sicheren Seite: Der Schutzbrief übernimmt für Ausflüge und Urlaube zwischen 1. Juni und 30. September 2020 die zusätzlichen Übernachtungskosten für den Inhaber und die mitreisenden geschützten Personen – für bis zu 14 Übernachtungen (maximal 70 Euro pro Person und Nächtigung). Dies gilt für alle geschützten Personen, auch wenn sie getrennt und nicht mit dem Auto verreisen und auch dann, wenn sie selbst infiziert sein sollten. Die Kostenübernahme kommt zum Tragen, sofern keine andere Stelle (z.B. Reiseveranstalter oder Bund) dazu verpflichtet ist – gegebenenfalls werden die Kosten aber zwischenzeitlich durch den Schutzbrief übernommen, bis eine andere Stelle diese auszahlt.

Übrigens: Der Schutzbrief deckt auch die Kosten für einen Test auf eine Covid-19-Infektion, wenn durch ein negatives Ergebnis eine behördlich genehmigte Ausreise aus einem abgesperrten Gebiet ermöglicht wird.

Nähere Infos zu sämtlichen Schutzbrief-Leistungen unter www.oeamtc.at/schutzbrief.

Quelle: APA-OTS
Fotos: Attila Molnár

Text: ÖAMTC, 10. Jun. 2020

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