Bauen & Wohnen
Österreichischer Bausektor
Regelung zu coronavirusbedingten Mehrkosten
Auftraggeber- und Auftragnehmerseite erarbeiteten auf Initiative der Österreichischen Bautechnikvereinigung (öbv) einen Leitfaden zum Umgang mit Folgen von COVID-19
Die Verunsicherung war groß, als Mitte März strenge Abstandsregelungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie das Arbeiten auf den Baustellen verunmöglichten. Viele heimische Baubetriebe stellten vorübergehend den Baubetrieb ein. Ein 8-Punkte-Plan, ausgearbeitet von den Sozialpartnern, ermöglichte es, die Baustellen unter neuen Sicherheitsbestimmungen wieder zu öffnen. Sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite waren dennoch viele Fragen offengeblieben.
Die Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) initiierte in ihrer Rolle als Plattform für die gesamte Baubranche ein Expertengremium, dem Vertreter der Auftraggeberseite – wie ÖBB, ASFINAG, WIENER LINIEN, BIG und WIENER WOHNEN – sowie der Auftragnehmerseite wie STRABAG, PORR, SWIETELSKY, HABAU und VIBÖ – angehörten. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde nun veröffentlicht: ein Leitfaden, der den Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen regelt.
Konkret einigte man sich auf eine einheitliche Dokumentation von Auswirkungen der von den Sozialpartnern vereinbarten Schutzmaßnahmen, die gemäß 8-Punkte-Plan gelten. Darauf basierend wird geregelt, wie Einvernehmen über die Vergütung von dadurch bedingten Mehrkosten erzielt werden kann. Neben dem Ist-Zustand befasst sich der Leitfaden aber auch damit, wie künftige Bauverträge die neuen Rahmenbedingungen so berücksichtigen können, dass eine für beide Seiten klare und partnerschaftliche Abwicklung möglich ist.
„Mit diesem Rahmenwerk zeigt die Baubranche, dass kooperative Zusammenarbeit bereits jetzt Realität auf den Baustellen ist. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen dieser Situation meistern und als besonders lokal wertschöpfende Branche auch unseren Beitrag für die Gesamtwirtschaft leisten“, betont Peter Krammer, Vorsitzender der öbv.
Experten des öbv werden die Handhabung des Leitfadens und des Berechnungsmodells in drei Webinaren erklären. Die Termine finden voraussichtlich im Juni statt und werden auf der Website des öbv bekannt gegeben.
Foto: Bild von analogicus auf Pixabay
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