Chronik
Konkretisierung
Verkehrsbeschränkungen und Treffen im privaten Bereich
Die Verordnung 98 zu Verkehrsbeschränkungen bezieht sich auf das Betreten öffentlicher Orte zum Zwecke der fünf in der Verordnung dargelegten Ausnahmen: https:www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011078
Der private Bereich ist davon formalrechtlich nicht dezidiert umfasst. Dies wurde auch im Zusammenhang mit dem „Oster-Erlass“ vielfach kommuniziert. Klar ist aber, dass eine Umsetzung in Widerspruch zu den zentralen Empfehlungen stehen würde. Daher wird, so wie bisher, empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern. Nicht alle Bereiche – insbesondere jene der Privatsphäre – sollen gesetzlich bis ins kleinste Detail geregelt werden. In diesen Bereichen gilt es, an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bevölkerung zu appellieren. Jedes andere Verhalten würde den allgemeinen Empfehlungen widersprechen.
Foto: PIXABAY
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