Sicherheits-Konzept entspricht den Erfordernissen in der Corona-Zeit

Sport

Formel-1-Grand Prix von Österreich

Sicherheits-Konzept entspricht den Erfordernissen in der Corona-Zeit

31. Mai. 2020 | Wien

Das Gesundheitsministerium ist nicht für die Prüfung der Umweltverträglichkeit einer Veranstaltung bzw. eines Projektes zuständig. Das Gesundheitsministerium verantwortet in Zeiten der Corona-Krise die Prüfung des Risikos einer Ausbreitung der Pandemie. Die beiden Formel-1-Rennen am 8. und am 12. Juli 2020 im steirischen Spielberg finden ohne Zuschauerinnen/Zuschauer statt; die Veranstalter haben ein umfassendes, professionelles Sicherheitskonzept zur Unterbindung von Infektionen und Ausbreitungen vorgelegt. Rechtlich sind die Rennen nicht als Veranstaltung zu werten, sondern als Sportstätte gem. § 3 Z 11 BSFG 2017 wodurch § 8 der COVID-Lockerungsverordnung anzuwenden ist. Somit dürfen die Teams das Gelände zur Ausübung ihres Berufs betreten – geltende Personenbeschränkungen entfallen daher.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Der Veranstalter hat ein Konzept zur Durchführung vorgelegt, das auf die speziellen Erfordernisse des Formel-1-GP und den erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen eine Ausbreitung des Corona-Virus abstellt. Das Konzept sieht neben strengen Hygienemaßnahmen auch regelmäßige Testungen und Gesundheitschecks für die Teams und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein konkretes medizinisches Konzept vor. Für das Gesundheitsministerium erfüllt das Konzept, nach detaillierter Überprüfung durch die FachexpertInnen des Hauses, die Anforderungen zur Unterbindung der Ausbreitung des Corona-Virus – entscheidend ist die enge Abstimmung zwischen Veranstalter und regionalen und lokalen Gesundheitsbehörden. Wie schon bei der Einigung auf ein Spezialkonzept für die Durchführung der Fußball Bundesliga, das wir als Modellprojekt für die Mannschaftssportarten sehen, ist es auch hier gelungen, eine sehr spezifische Regelung mit einem hohen Schutzniveau zu entwerfen.“

Anschober abschließend: „Es ist absolut essentiell, dass die geltenden Hygienemaßnahmen von allen eingehalten werden und die Gesundheitsbehörden über jeden Schritt informiert sind.“

Die formale Zuständigkeit für die Entscheidung über die Durchführung obliegt schlussendlich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Murtal.

Quelle: APA-OTS

Foto: Photo by Alex Gorbi on Unsplash

Text: Presser - BMSGPK, 31. Mai. 2020

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