Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt NÖ präsentieren gemeinsame Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch mit Kinderpornografie

Polizeimeldung

Großer Schlag gegen Kindesmissbrauch mit Kinderpornografie

Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt NÖ präsentieren gemeinsame Erfolge im Kampf gegen Kindesmissbrauch mit Kinderpornografie

03. Jul. 2020 | St. Pölten

Kindesmissbrauch findet sowohl in der analogen wie auch in der digitalen Welt statt. Besonders drastische Fälle ereigneten sich in Wien und Niederösterreich. Der Beschuldigte soll insgesamt drei Mädchen über Jahre hinweg missbraucht haben. Auch sein unmündiger Sohn soll Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sein.

Bundesweit konnten im Jahr 2019 durch die Zusammenarbeit mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) insgesamt 468 Verdächtige ausgeforscht werden.

 

Anfang Dezember 2019 erstattete ein Zeuge beim - im Vorjahr gegründeten - Referat Sexualstraftaten und Kinderpornografie des Bundeskriminalamts persönlich die Anzeige gegen eine unbekannte Person, die über ein Sexportal ein siebenjähriges Mädchen gegen Entgelt für die Vornahme sexueller Handlungen in Niederösterreich anbot.

In kooperativer Fallbearbeitung wurden die Ermittlungen zur Ausforschung des unbekannten Täters und insbesondere zur Feststellung des Opfers, vom Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich, Ermittlungsbereich Menschenhandel, übernommen. Nach langwierigen und zeitintensiven Ermittlungen gelang es, den vorerst unbekannten Täter als einen 43-jährigen bosnischen Staatsbürger zu identifizieren. Aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse wurde der Aufenthaltsort des Tatverdächtigen am 5. Dezember 2019 ermittelt und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien die Festnahme im dritten Wiener Gemeindebezirk vollzogen. Dabei leistete der Tatverdächtige heftige Gegenwehr. Anschließend wurde eine widerrechtlich geführte, geladene Faustfeuerwaffe bei ihm sichergestellt.

Bis dato forschten die Ermittler vier Opfer aus, nämlich die heute siebenjährige Tochter einer mit dem Beschuldigten befreundeten Familie, seine beiden leiblichen Töchter im heutigen Alter von 19 und 21 Jahren und seinen 9-jährigen Sohn.

Der Beschuldigte soll im Jahr 2019 das damals 6-jährige Mädchen einer befreundeten Familie in einer Wohnung in Wien Favoriten durch die Verabreichung von Alkohol und psychotropen Stoffen betäubt, in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und schwer sexuell missbraucht haben. Weiters soll der Beschuldigte von der 6-Jährigen Lichtbilder mit pornographischen Handlungen erstellt und per WhatsApp übermittelt und weitergegeben haben. In den Nachmittagsstunden des 7. Dezember 2019 soll der 43-Jährige das Mädchen in Wiener Neustadt gegen einen vierstelligen Eurobetrag zum sexuellen Missbrauch angeboten haben.

Der Familienvater wird darüber hinaus aufgrund der Aussagen seiner beiden leiblichen Töchter beschuldigt, die heute 21-Jährige seit dem Jahr 2003 und die heute 19-Jährige seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2009 in ihrer Heimat Bosnien wöchentlich mehrmals schwer sexuell missbraucht zu haben.

Danach soll der Beschuldigte die Tathandlungen an der heute 21-jährigen Tochter ab dem Jahr 2009 bis etwa 2012 in Wohnungen in Wien fortgesetzt haben. Auch ihre heute 19-jährige Schwester soll von 2009 bis 2014 fortlaufend schwer sexuell missbraucht worden sein. Um seine schweren sexuellen Übergriffe zu verschleiern, soll der Beschuldigte die Mädchen immer wieder mit Drohungen eingeschüchtert haben.

Zusätzlich steht der Beschuldigte im Verdacht, seinen zum Tatzeitpunkt 8-jährigen Sohn während eines Heimaturlaubs im Sommer 2019 in Bosnien sexuell missbraucht zu haben. 

Bei den weiteren intensiven Ermittlungen konnten die Kriminalisten vom Mobiltelefon des 43-Jährigen durch forensische Datensicherung und akribischer Datenauswertung zahlreiche Video- und Bilddateien mit der pornografischen Darstellungen Minderjähriger sicherstellen.

Der Beschuldigte soll diese Video- und Bilddateien von zumindest einem Kontakt erhalten und selbst an mindestens vier Kontakte weitergeleitet haben. Als Absender und Empfänger konnten fünf Beschuldigte ausgeforscht werden.

Zwei syrische Staatsbürger im Alter von 34 und 53 Jahren, ein iranischer Staatsbürger im Alter von 33 Jahren, ein afghanischer Staatbürger im Alter von 28-Jahren und ein österreichischer Staatbürger im Alter von 55-Jahren werden den Staatsanwaltschaften Wien, Linz und Wr. Neustadt nach Verdacht der pornographischen Darstellung Minderjähriger angezeigt.

Der 43-jährige Beschuldigte wurde wegen dringendem Verdacht der Verbrechen und Vergehen der Nötigung, der Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornografischen Darstellungen Minderjähriger, der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren, der Blutschande, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, der entgeltlichen Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen, sowie des unerlaubten Besitzes einer Faustfeuerwaffe und Munition der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt und in die in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Bei seiner Beschuldigtenvernehmung zeigte sich der Festgenommene nicht geständig und bestritt sämtliche Tatvorwürfe.

Internationale Vernetzung

Die amerikanische Organisation NCMEC, die sich um vermisste und missbrauchte Kinder kümmert, arbeitet eng mit nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden zusammen. Durch die dort eingelangten Verdachtsmeldungen konnten 2019, in Zusammenarbeit mit dem im Bundeskriminalamt neu gegründeten Referat für Sexualstraftaten und Kinderpornografie, österreichweit 468 Verdächtige ausgeforscht werden. Diese verbreiteten kinderpornografische Dateien über soziale Medien.

Allgemeines

In Österreich ist der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ebenso wie der wissentliche Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet strafbar. Kinderpornografie können bildliche Darstellungen von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind, oder die Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend von Minderjährigen sein. Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus.

 

Eine eigene Meldestelle (E-Mail: meldestelle@interpol.at) nimmt Hinweise entgegen, wenn auf einer Webseite oder in einer Newsgruppe Texte oder Bilder entdeckt werden, die kinderpornografische Inhalte enthalten oder wenn auf einer Internetseite Sextourismus mit Kindern angeboten wird.

Fotos: LPD NÖ

Text: Presse LPD NÖ, 03. Jul. 2020

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